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O/P/Q/R
 
 
 
 

 

 

«O/P/Q/R»

 
Ombudsfrau / -mann schlichtet zum Nulltarif
Kostenlose juristische Instanz hilft Bausparern in Streitfällen
 
Bausparer haben die Möglichkeit, Beschwerden und Streitfälle, statt wie bisher per Anwalt und Gericht, außergerichtlich und kostenfrei über eine(n) Ombudsfrau / -mann schlichten zu lassen. Dieser Service wurde vom Verband privater Bausparkassen für all' jene Bausparer eingerichtet, die, wie der Name schon vermuten lässt, ihren Bausparvertrag bei einer der vielen privaten Bausparkassen abgeschlossen haben.
Der Begriff des Ombudsmannes hat seinen Ursprung im Schwedischen und bezeichnet eine Person, die zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung eingesetzt wird. "Das setzt natürlich voraus, dass - in diesem Fall - die / der Ombudsfrau / -mann neutral und unabhängig ist und keinerlei Weisungen unterliegt", so die (bis zum 31. Dezember 2010) als Ombudsfrau bestellte Richterin im Ruhestand Dr. Lambert-Lang, "egal von welcher Seite sie bestellt ist." Außerdem sollte die / der Ombudsfrau / -mann die Befähigung zum Richteramt haben, um einer solchen vorgerichtlichen Streitschlichtung auch ein rechtliches Wissen zu Grunde legen zu können.
Wer schon einmal einen Vertrag unterzeichnet hat, kennt den Paragraphen- und Unterparagraphen-Dschungel und weiß, wie unverständlich Passagen formuliert sein können. Und dann das Kleingedruckte... Da wundert es nicht, wenn es während einer Vertragslaufzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bausparer und Bausparkasse kommen kann. "Das Leben ist eben sehr viel vielfältiger, als sich die schlauen Köpfe, die sich die Regeln und Paragraphen ausdenken, vorstellen können", bestätigt die Fachfrau. "Es wird immer Fälle und Fallkonstruktionen geben, die man nicht bedacht hat oder wo die Meinungen auseinander gehen. "
Und genau hier greift die Hilfe der / des Ombudsfrau / -mann.
Wenn ein Kunde einer privaten Bausparkasse glaubt, Anlass zu einer Beschwerde zu haben, muss er ab sofort nicht mehr gleich zu Gericht gehen. Er reicht einfach seine Beschwerde in schriftlicher Form beim Verband privater Bausparkassen in Berlin ein. Dieser ist dann laut Ombudssatzung verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich an die entsprechende Bausparkasse mit der Bitte um Abhilfe des Problems weiterzuleiten. Binnen vier Wochen muss diese eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Fall abgeben. Gibt sich der Kunde hiermit nicht zufrieden, geht die Beschwerde an eine von drei Personen, die das Amt der / des Ombudsfrau / -mann innhaben. "Nachdem ich den Sachverhalt geprüft habe, erlasse ich binnen sechs Wochen in einer Art gerichtsähnlichem Verfahren einen Bescheid, der für den Kunden unverbindlich, für die Bausparkasse aber bis zu einer Summe von Euro 5000 verbindlich ist." Ein Betrag, der im Bereich Bausparen einen beachtlichen Wert darstellt. Ist der Streitwert höher, ist der erlassene Bescheid juristisch jedoch genauso fundiert, aber für beide Parteien nicht bindend.
Wenn der Beschwerdeführer, wie der klagende Kunde im Juristendeutsch genannt wird, trotz Schlichterspruch nicht zufrieden ist, hat er selbstverständlich noch die Chance, ein klassisches Gerichtsverfahren anzustreben. "Die Einrichtung des Ombudsverfahrens ist ein reines Angebot für den Kunden, bei dem er keinerlei Nachteile hat", so Lambert-Lang. "Denn auf jeden Fall bekommt er einen juristisch fundierten und begründeten Schlichterspruch, bei dem er auch sieht, wie jemand, der neutral ist, die Sache sieht." Ob ein Richter den Fall anders entscheiden würde, gälte es abzuwarten.
Das Ombudsverfahren ist bis auf die Portokosten völlig kostenfrei. Ein solches Verfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn zu dem Sachverhalt bisher kein Gerichtsverfahren anhängig ist, und der Bausparvertrag bei einer privaten Bausparkasse abgeschlossen wurde.
Beschwerdebriefe sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

Weitere Infos: www.bausparkassen.de

Birgit Goldberg


 
Planung
Die Anschaffung der eigenen vier Wände bedeutet oft die größte finanzielle Investition im Laufe eines Lebens. Damit das Haus von Anfang an auf einem festen Fundament steht, ist eine sorgfältige Planung - vor allem der Finanzierung - unabdingbar.
Zunächst einmal ist Kassensturz angesagt. Noch bevor die Gespräche mit potentiellen Kreditgebern stattfinden, sollte die eigene Finanzlage klar sein. Wieviel Eigenmittel stehen zur Verfügung? Wie hoch sind die monatlichen Belastungen? "Kostet das Haus 200.000 Euro, kommen dazu noch die sogenannten Baunebenkosten: Baugenehmigung, Grunderwerbsteuer, Erschließungs- und Anschlußkosten, Grundbucheintragung und Notargebühren. Dafür müssen rund zehn Prozent einkalkuliert werden. Macht summa summarum schon 220.000 Euro ", rechnet Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes privater Bausparkassen, vor. "Wer eine Immobilie über einen Makler kaufen möchte, muß zusätzlich zwischen drei und sechs Prozent Courtage bezahlen. Kosten, die unbedingt mit einkalkuliert werden müssen." Zehnders Tipp: Um die Maklergebühren zu sparen, lohnt sich oft ein Blick in die privaten Verkaufsanzeigen.
Grundsätzlich gilt als Faustformel: Wer bauen oder kaufen möchte, sollte mindestens 30 Prozent Eigenkapital mitbringen. Der große Rest wird durch Baudarlehen finanziert. Wer knapper kalkuliert,läuft Gefahr, sich durch die hohen Tilgungsraten "die Butter auf dem Brot" nicht mehr leisten zu können.
Nun stellt sich die Frage, wer das Geld am güntigsten leiht? Hausbank oder Fremdbank, Online-Anbieter oder vielleicht doch besser die Lebensversicherung beleihen? Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag beispielsweise bietet nach wie vor zinsgünstige Konditionen für ein Baudarlehen. Dann gilt es die Bedingungen für Hypothekenkredite abzufragen und vor allem - ganz wichtig - die Leistungen zu vergleichen. Dabei ist Vorsicht geboten. Niedrige Zinssätze haben oft höhere Kreditnebenkosten zur Folge. Manche Banken verlangen ein Wertgutachten über die Immobilie. Dabei fallen Schätzkosten an, über die man mit seiner Bank aber verhandeln kann. Andere berechnen Bereitstellungszinsen, wenn das Darlehen nicht bis zu einem bestimmten Datum abgerufen wird. Auch Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren können das Baudarlehen verteuern. Über die gesamte Laufzeit sollte ein fester Zinssatz mit festen monatlichen Raten ausgewählt werden. Bei dem momentan günstigen Zinssatz von im Schnitt 4,5 Prozent kann problemlos eine 15-jährige Darlehens-Laufzeit abgeschlossen werden. Denn sollten die Zinsen während der 15-jährigen Laufzeit wider Erwarten noch weiter sinken, gestattet der Gesetzgeber nach zehn Jahren eine Vertragsänderung.
Steht die Finanzierung, müssen künftige Eigenheimbesitzer weitere Überlegungen anstellen. "Haus oder Wohnung, Neu- oder Altbau, Stadt oder Land? Unmittelbare Nähe zu Kindergarten, Schule und Arbeitsplatz? Auch der Gedanke ans Älterwerden sollte nicht vergessen werden. Eines Tages gehen die Kinder aus dem Haus, der Wohnraumbedarf sinkt. Kurz gesagt, je detaillierter und überlegter geplant wird, desto weniger kostenintensive Probleme und Umbauten stellen sich später", so Andreas J. Zehnder.
Für die planerische und bauliche Umsetzung sollte der passende Architekt gewählt werden. Er ist Fachmann in der Realisierung künstlerischer, technischer, wirtschaftlicher und auch finanzieller Ratschläge. Zudem kann er als Bauaufsicht den Bauherrn vertreten und die Bauausführungen überwachen und kontrollieren. Ob Stahl-, Beton-, Lehm- oder Holzhaus, die passenden Architekten-Adressen gibt es bei den Landesarchitektenkammern.
Da den meisten Bauherren sowohl die nötige Zeit als auch die fachlichen Kompetenzen fehlen, ist es ratsam vor Baubeginn ein Bauteam aufzustellen. D. h., alle Handwerker plus Architekt werden vorab an einen Tisch bestellt, um einen reibungslosen Bauablauf zu besprechen und schriftlich zu fixieren. Eine enge Kooperation zwischen Bauplaner und ausführenden Firmen und festgelegte Zeitabläufe sparen Zeit und somit natürlich auch Geld.
Übrigens: Wer Baugrund sucht, sollte zunächst bei seiner Gemeinde und der Kirche anfragen. Auch über die Möglichkeit der preiswerten Erbpacht eines Grundstückes sollte nachgedacht werden.

Tina Albrecht

Ausführliche Information und Broschüren gibt´s beim
Verband der privaten Bausparkassen e. V.
Klingelhöfer Straße 4
10785 Berlin
Tel. 030-590091-500
oder im Internet unter: www.bausparkassen.de


So wird das Traumhaus erschwinglich
Umsichtige Planung spart Bares

Ein freistehendes Haus im Grünen mit Wintergarten, Erker, Sonnenterrasse, Doppelgarage usw. - ein echtes Traumhaus. Der Vorstellungskraft und Phantasie zukünftiger Bauherren sind keine Grenzen gesetzt. Damit aber aus den Träumen von den eigenen vier Wänden keine finanziellen Alpträume werden, heißt das Stichwort umsichtiges Planen und kostengünstiges Bauen. Hierbei muss weder auf Qualität noch auf Eleganz verzichtet werden. Vielmehr müssen einfache Lösungen für gute Ergebnisse gefunden werden.
"Die Grundlage für kostensparendes Bauen ist eine gründliche, detailgenaue und weitsichtige Planung ", weiß Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer vom Verband privater Bausparkassen. "Erster Punkt dabei ist die Gebäudegröße. Hier gilt das Motto: Nur so groß bauen wie unbedingt nötig. Bei den heutigen Grundstückspreisen spart jeder Quadratmeter Wohnfläche bares Geld."
So können beispielsweise Flure, Dielen und Treppen in die Wohnräume integriert werden, und Küche, Wohn- und Esszimmer offen ineinander übergehen. Wenn es um die detailgenaue Bauplanung geht, also darum, wie die gewünschten Einzelräume am besten ein praktisches Ganzes ergeben, ist natürlich der Fachmann gefragt. Hartmut Miksch ist einer der Architekten, der sich kostengünstiges Bauen auf seine Fahne geschrieben hat: "Der Häuslebauer sollte sich den Architekten sehr sorgfältig aussuchen. Dann sollte er sich Referenzobjekte nennen lassen. Der Architekt der Wahl soll schließlich die Ideen, Bedürfnisse und Wünsche des Bauherren umsetzen können und dabei auch erkennen, was im Rahmen des Finanzbudgets machbar ist." Eine enge und genaue Abstimmung zwischen Bauherr und Architekt ist also ganz wichtig.
Ein exakt ausgearbeiteter Bauplan spart in der Bauphase nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Je besser im Vorfeld geplant und organisiert wird, desto besser können alle Arbeiten ineinander greifen. Durch Ablaufpläne lassen sich sogenannte Stillstandzeiten weitestgehend vermeiden und die einzelnen Unternehmen besser einsetzen. Tipp: Schon im Vorfeld ein Bauteam bilden, d.h. alle am Bau beteiligten Firmen, Planer und Behörden frühzeitig miteinander in Kontakt und zur Zusammenarbeit bringen. Vom jeweiligen Know-how der einzelnen Bereiche kann das Projekt nur profitieren.
Den dicksten Einsparbatzen bildet der Verzicht auf die Unterkellerung des Gebäudes. Kosten für das Ausheben der Baugrube, das Kellermauerwerk und den Innenausbau fallen weg. Natürlich auch Platz. Und hier gilt es jetzt, neue Stauräume zu schaffen: Eine preiswerte Alternative könnte ein schmuckes Gartenhaus sein. Weitere Einsparpotenziale liegen in einer gemauerten Garage. Ein stabiles Carport erfüllt den gleichen Zweck. Zudem kann eine Garage mit der Zeit nachgerüstet werden.
Auch bei der Wahl des Baumaterials und der Bauweise kann so mancher Euro eingespart werden. Der Architekt Hartmund Miksch erläutert: "Vorgefertigte Bauteile, sprich Fertigteile, ermöglichen ein preiswertes Bauen. Je weniger maßgeschneidert werden muss, desto geringer sind die Kosten. Veranschaulicht am Beispiel Fenster: Wenn diese alle die gleichen Maße haben, können sie en gros vorgefertigt und eingesetzt werden."
Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Wärmeisolierung. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Hier lohnt es sich auf jeden Fall energiesparende Materialien zu verwenden. Im Laufe der Jahre machen sich eventuelle Mehrkosten bezahlt. Vor allem bei freistehenden Häusern, die von allen Seiten der Witterung ausgesetzt sind, ist eine solide Isolierung ein großer Pluspunkt. Wer nichts gegen direkte Nachbarn hat, ist mit einem Reihenhaus gut beraten. Hier sind immerhin nur zwei Außenseiten von der Witterung angreifbar.

Fazit: Wer kostensparend baut, muss keinen phantasielosen Steinquader bewohnen. Auch mit begrenztem Budget lässt sich ein optisch ansprechendes Haus realisieren. Vor allem eine sorgfältige, geschickte Planung kombiniert mit witzigen Ideen und Kreativität machen "kleiner Bauen" zu einem Riesenerfolg.

Tina Albrecht


Ratgeber "Versicherungen für Haus und Wohnung"

Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt, braucht den passenden Versicherungsschutz. Allerdings gibt es sowohl bei den Preisen als auch bei den Leistungen der einzelnen Anbieter große Unterschiede, und nicht jede Police ist für alle Immobilieneigentümer sinnvoll. Orientierung und Praxiswissen vermittelt dazu der Pocketratgeber "Versicherungen für Haus und Wohnung", der auf 96 Seiten die wichtigsten Fakten zu diesem Thema leicht verständlich erklärt.
Die besonderen Bedürfnisse von Bauherren kommen ebenso zur Sprache wie die Aspekte der Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie die Besonderheiten beim Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern. Der Leser erfährt, wie er seinen Bedarf ermitteln kann, das Preis-Leistungs-Verhältnis richtig vergleicht und Fallstricke vermeidet. Nützliche Tipps und praxisnahe Beispiele machen das handliche Buch im Pocketformat zur idealen Lektüre für alle, die sich einen schnellen und dennoch kompetenten Überblick zur Versicherung der eigenen Immobilie verschaffen wollen.

Der Ratgeber "Versicherungen für Haus und Wohnung", 1. Auflage 2010; 96 Seiten, Bestellnummer: 247, kann zum Preis von 4,90 Euro zzgl. 2,00 Euro Versand- und Portokosten bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235 E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter: www.vzbv.de


 
Ratgeber "Gebäude modernisieren - Energie sparen"

Eine optimale Hilfe für die geplante Altbausanierung bietet der neue Ratgeber "Gebäude modernisieren - Energie sparen" der Verbraucherzentralen.

Schritt für Schritt zeigt der Leitfaden, wo ein Haus Energie verlieren kann und wie die Schwachstellen der eigenen vier Wände ausfindig gemacht werden können. Sind vom Keller bis zum Dach alle energetischen Schwachstellen lokalisiert, steht einer erfolgreichen Modernisierung nichts mehr im Wege. Das Buch bleibt nicht bei der Diagnose, sondern gibt wertvolle praktische Hinweise, mit welchen bautechnischen Maßnahmen sich der Energieverbrauch senken lässt. Der Ratgeber bietet zudem eine Übersicht wichtiger Baustoffe und Bauteile und hilft so bei der Suche nach dem richtigen Dammschutz oder dem optimalen Fenster.

Private Modernisierer erfahren zudem, für welche Arbeiten Fachleute wie Energieberater, Architekten, Fachingenieure oder Handwerker hinzugezogen werden sollen, worauf bei Planung und Bauablauf geachtet werden muss und für welche Maßnahmen Baugesuche notwendig sind. Hinweise zur Abnahme von Handwerkerleistungen, zur Prüfung von Handwerker- und Architektenschlussrechnungen und über die Gewährleistungen runden das Servicepaket rund um die Altbausanierung ab.

Der Ratgeber "Gebäude modernisieren - Energie sparen", 3. Auflage 2009; 304 Seiten, Bestellnummer: 345, kann zum Preis von 12,90 Euro zzgl. 2,50 Euro Versand- und Portokosten bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235 E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter: www.vzbv.de


 
Ratgeber

Jeder Bauherr, egal ob es sich um einen Neu-, Um- oder Ausbau handelt, bedarf - vor und während Realisierung seiner Wünsche - neutraler Information.
Ein Beispiel hierzu stellen die Ratgeber des Fraunhofer IRB Verlags dar, im Internet zu finden unter www.irbbuch.de, die natürlich dort sofort auch bezogen werden können.
Als Muster für die dort erhältlichen Bücher mag folgender Text dienen: "Beim Bauen - ob es sich nun um einen Neubau oder die Modernisierung eines Gebäudes handelt - sollten auf der einen Seite das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner bzw. Nutzer und auf der anderen Seite die Energieeinsparung einen wichtigen Platz einnehmen. Der Autor zeigt anschaulich und leicht verständlich, aber mit viel Sachverstand, dass Energieeinsparung beim Bauen nicht Einschränkung und Verzicht, sondern im Gegenteil mehr Komfort, Wohnbehaglichkeit, Qualitätssteigerung und Werterhaltung bedeutet. Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen der Bauphysik und der Vorstellung der wichtigsten modernen Bau- und Dämmstoffe erläutert er, wo, wie und wie viel gedämmt werden und wie dicht ein Haus heute sein sollte. Er zeigt, was bei den wichtigsten Elementen des Ausbaus vom Fenster über die Lüftung bis zur Heizung und Nutzung von Sonnenenergie bedacht werden muss. Dieses Buch ist ein kompetenter Ratgeber, der dem Leser produktneutrale, unabhängige Fachinformationen an die Hand gibt, um für jedes Bauteil vom Keller bis zum Dach, vom Bau- und Dämmstoff bis zur Haustechnik die richtige Entscheidung im Sinne eines energiesparenden, besser eines energieeffizienten Gebäudes treffen zu können."

Ratgeber energiesparendes Bauen
Auf den Punkt gebracht - Neutrale Fachinformationen für mehr Energieeffizienz
von Thomas Königstein
4., bearb. und erw. Aufl.
2009, 206 S., zahlr. Abb., Tab., Kartoniert
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7925-4
EUR 24.90 (* inkl. MwSt.)


Regenwassernutzung

Zwang zur Regenwassernutzung ist nicht zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. August 2001 (Az.: 4 CN 9.00) entschieden, dass in einem Bebauungsplan nicht festgelegt werden kann, dass die Grundstückseigentümer Regenwassernutzungsanlagen betreiben müssen. Das Urteil kann beim BdSt NRW kostenlos unter Tel.: 0211 / 99 175-34 bestellt werden.
Das Urteil entfaltet für Nordrhein-Westfalen deshalb besondere Relevanz, weil hier im neu geschaffenen § 51 a Landeswassergesetz für Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalsation angeschlossen werden, Niederschlagswasser vorrangig vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist. Folglich müssen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die dezentrale Behandlung des Regenwassers vorsehen. Trifft aber ein Bebauungsplan einer Gemeinde etwa die folgende Festsetzung: "Zur Regenwasserrückführung ist gesammeltes Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung oder im Haushalt zu verwenden (Trinkwassersubstitution)", so ist dies rechtswidrig und nichtig. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im gleichen Urteil eine Festsetzung für rechtmäßig erachtet, die darauf hinauslief, dass die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser durch ein Muldensystem auf den privaten Baugrundstücken zu erfolgen hat.
Informationen zu den unterschiedlichen Arten der dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung erteilen die Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden. Hier stehen ggf. sogar nützliche Broschüren zur Verfügung (entnommen aus Info Nr. 4 / 2002 des BdSt NRW).


 
Regenwassernutzung für Haus und Garten

Regenwasser ist ein natürlicher Rohstoff und eine preiswerte Alternative zum Trinkwasser. Drei Liter Trinkwasser braucht jeder Verbraucher täglich zum Essen und Trinken, 127 Liter werden jeden Tag für Duschen und Baden, Wäschewaschen, Geschirrspülen, Putzen, Toilette und Garten verbraucht. Da lohnt es sich, zu überlegen, wie man mit dem wichtigsten Lebensmittel sparsamer umgehen kann. Die Belastungen des Wassers nehmen zu und der technische Aufwand zur Wiederaufbereitung wird immer größer. Vor allem Eigenheimbesitzer denken daher über die Nutzung von Regenwasser in Haus und Garten nach, um das teure und wertvolle Trinkwasser zu sparen.
Doch bevor eine Anlage gebaut werden kann, müssen viele Fragen beantwortet werden:
Wie wird Regenwasser richtig gefiltert? Wie wird es vom Keller oder vom Dachboden an die richtige Stelle gepumpt? Welche Leitungsnetze sind geeignet, welche Regentonnen gibt es?
Neben allgemeinen Tipps zum Wassersparen bietet der Ratgeber daher eine Hilfestellung bei Planung und Bau einer Hausanlage zur Nutzung von Regenwasser. Dabei berücksichtigt er mögliche Bauvorschriften und die Qualität des Regenwassers ebenso wie wichtige technische Details, so zum Beispiel zur ökologisch sinnvollen Versickerung. Anhand von Beispielen werden die Kosten für eine Regenwasseranlage aufgezeigt, eventuelle Zuschüsse erläutert und die Wirtschaftlichkeit dargestellt.
Der Ratgeber "Regenwasser für Haus und Garten", 5. Auflage 2004; 108 Seiten, Bestellnummer: 313, kann zum Preis von 5,80 Euro zzgl. 2,50 Euro Versand- und Portokosten bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235 E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter: www.vzbv.de


 
Regenwassernutzung

Der neue Internet-Informationsdienst unter www.info-regenwasser.de (gefördert und inhaltlich gepflegt u.a. durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) erleichtert es Bauherren, Planern und Grundbesitzern, sich an zentraler Stelle über eine zukunftsorientierte Regenwasser-Bewirtschaftung zu informieren. Neben einer allgemeinen Einführung ins Thema fehlt es auch nicht an Beispielen für die naturnahe Regenwasserversickerung. Rechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt - wie auch die Möglichkeit, für die Entsiegelung bereits asphaltierter und gepflasterter Flächen öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Ein Leitfaden ermöglicht es Bauherren und Architekten, sich schrittweise der Regenwasser-Bewirtschaftung zu nähern. Ebenso fehlt es nicht an dem aktuellen Wortlaut des Landeswassergesetzes für NRW. Ferner gibt es zahlreiche Links zu Ansprechpartnern, die für spezielle Auskünfte telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung stehen.


 
Unfall während des Richtfestes

Eine Freundin der Bauherren wurde während des Richtfestes von diesen durch den Rohbau geführt. Dabei stürzte die Besucherin durch ein 60 Zentimeter breites Loch, das wegen der laufenden Arbeiten noch nicht geschlossen war. Sie zog sich bei dem Unfall einen Bruch des Lendenwirbels zu. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: 6 U 145/00) hat in dem Zivilprozess entschieden, dass das Bauunternehmen nicht für die Folgen haftbar gemacht werden könnte, wenn ein Besucher ein halbfertiges Haus betrete. Jedem Menschen sei bekannt, dass es auf Rohbauten gefährlich zugehe. Nicht umsonst könne man überall Schilder wie "Unbefugten ist das Betreten der Baustelle verboten" lesen. Anders liege der Fall nur, wenn außergewöhnlich riskante Gefahrenquellen geschaffen worden seien, die einer besonderen Absicherung bedürfen. Im konkreten Fall habe jeder Besucher das Loch gut erkennen können, schließlich seien zuvor schon etliche andere Gäste von ihrem Ausflug heil zurück gekehrt.

(aus: LBS Infodienst Recht & Steuern, Ausgabe 03/04)


 
 
     

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