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«O/P/Q/R»
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Ombudsfrau / -mann schlichtet zum Nulltarif
Kostenlose juristische Instanz hilft Bausparern in Streitfällen |
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Bausparer haben die Möglichkeit, Beschwerden und
Streitfälle, statt wie bisher per Anwalt und Gericht, außergerichtlich und
kostenfrei über eine(n) Ombudsfrau / -mann schlichten zu lassen. Dieser
Service wurde vom Verband privater Bausparkassen für all' jene Bausparer
eingerichtet, die, wie der Name schon vermuten lässt, ihren Bausparvertrag
bei einer der vielen privaten Bausparkassen abgeschlossen haben.
Der Begriff des Ombudsmannes hat seinen Ursprung im Schwedischen und
bezeichnet eine Person, die zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung
eingesetzt wird. "Das setzt natürlich voraus, dass - in diesem Fall -
die / der Ombudsfrau / -mann neutral und unabhängig ist und keinerlei Weisungen
unterliegt", so die (bis zum 31. Dezember 2010) als Ombudsfrau bestellte
Richterin im Ruhestand Dr. Lambert-Lang, "egal von welcher Seite sie
bestellt ist." Außerdem sollte die / der Ombudsfrau / -mann die Befähigung
zum Richteramt haben, um einer solchen vorgerichtlichen Streitschlichtung auch
ein rechtliches Wissen zu Grunde legen zu können.
Wer schon einmal einen Vertrag unterzeichnet hat, kennt den Paragraphen-
und Unterparagraphen-Dschungel und weiß, wie unverständlich Passagen
formuliert sein können. Und dann das Kleingedruckte... Da wundert es nicht,
wenn es während einer Vertragslaufzeit zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen Bausparer und Bausparkasse kommen kann. "Das Leben ist eben
sehr viel vielfältiger, als sich die schlauen Köpfe, die sich die Regeln
und Paragraphen ausdenken, vorstellen können", bestätigt die Fachfrau.
"Es wird immer Fälle und Fallkonstruktionen geben, die man nicht
bedacht hat oder wo die Meinungen auseinander gehen. "
Und genau hier greift die Hilfe der / des Ombudsfrau / -mann.
Wenn ein Kunde einer privaten Bausparkasse glaubt, Anlass zu einer
Beschwerde zu haben, muss er ab sofort nicht mehr gleich zu Gericht gehen.
Er reicht einfach seine Beschwerde in schriftlicher Form beim Verband
privater Bausparkassen in Berlin ein. Dieser ist dann laut Ombudssatzung
verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich an die entsprechende
Bausparkasse mit der Bitte um Abhilfe des Problems weiterzuleiten. Binnen
vier Wochen muss diese eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Fall abgeben.
Gibt sich der Kunde hiermit nicht zufrieden, geht die Beschwerde an eine von
drei Personen, die das Amt der / des Ombudsfrau / -mann innhaben. "Nachdem ich den Sachverhalt geprüft
habe, erlasse ich binnen sechs Wochen in einer Art gerichtsähnlichem
Verfahren einen Bescheid, der für den Kunden unverbindlich, für die
Bausparkasse aber bis zu einer Summe von Euro 5000 verbindlich ist."
Ein Betrag, der im Bereich Bausparen einen beachtlichen Wert darstellt. Ist
der Streitwert höher, ist der erlassene Bescheid juristisch jedoch genauso
fundiert, aber für beide Parteien nicht bindend.
Wenn der Beschwerdeführer, wie der klagende Kunde im Juristendeutsch
genannt wird, trotz Schlichterspruch nicht
zufrieden ist, hat er selbstverständlich noch die Chance, ein klassisches
Gerichtsverfahren anzustreben. "Die Einrichtung des Ombudsverfahrens
ist ein reines Angebot für den Kunden, bei dem er keinerlei Nachteile
hat", so Lambert-Lang. "Denn auf jeden Fall bekommt er einen
juristisch fundierten und begründeten Schlichterspruch, bei dem er auch
sieht, wie jemand, der neutral ist, die Sache sieht." Ob ein Richter
den Fall anders entscheiden würde, gälte es abzuwarten.
Das Ombudsverfahren ist bis auf die Portokosten völlig kostenfrei. Ein
solches Verfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn zu dem
Sachverhalt bisher kein Gerichtsverfahren anhängig ist, und der
Bausparvertrag bei einer privaten Bausparkasse abgeschlossen wurde.
Beschwerdebriefe sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Weitere Infos:
www.bausparkassen.de
Birgit Goldberg
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Planung
Die Anschaffung der eigenen vier Wände bedeutet oft die größte finanzielle
Investition im Laufe eines Lebens. Damit das Haus von Anfang an auf einem
festen Fundament steht, ist eine sorgfältige Planung - vor allem
der Finanzierung - unabdingbar.
Zunächst einmal ist Kassensturz angesagt. Noch bevor die Gespräche mit
potentiellen Kreditgebern stattfinden, sollte die eigene Finanzlage klar
sein. Wieviel Eigenmittel stehen zur Verfügung? Wie hoch sind die
monatlichen Belastungen? "Kostet das Haus 200.000 Euro, kommen dazu
noch die sogenannten Baunebenkosten: Baugenehmigung, Grunderwerbsteuer,
Erschließungs- und Anschlußkosten, Grundbucheintragung und Notargebühren.
Dafür müssen rund zehn Prozent einkalkuliert werden. Macht summa summarum
schon 220.000 Euro ", rechnet Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer
des Verbandes privater Bausparkassen, vor. "Wer eine Immobilie über
einen Makler kaufen möchte, muß zusätzlich zwischen drei und sechs Prozent
Courtage bezahlen. Kosten, die unbedingt mit einkalkuliert werden
müssen." Zehnders Tipp: Um die Maklergebühren zu sparen, lohnt sich
oft ein Blick in die privaten Verkaufsanzeigen.
Grundsätzlich gilt als Faustformel: Wer bauen oder kaufen möchte, sollte
mindestens 30 Prozent Eigenkapital mitbringen. Der große Rest wird durch
Baudarlehen finanziert. Wer knapper kalkuliert,läuft Gefahr, sich durch die
hohen Tilgungsraten "die Butter auf dem Brot" nicht mehr leisten
zu können.
Nun stellt sich die Frage, wer das Geld am güntigsten leiht? Hausbank oder
Fremdbank, Online-Anbieter oder vielleicht doch besser die
Lebensversicherung beleihen? Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag
beispielsweise bietet nach wie vor zinsgünstige Konditionen für ein
Baudarlehen. Dann gilt es die Bedingungen für Hypothekenkredite abzufragen
und vor allem - ganz wichtig - die Leistungen zu vergleichen. Dabei ist
Vorsicht geboten. Niedrige Zinssätze haben oft höhere Kreditnebenkosten zur
Folge. Manche Banken verlangen ein Wertgutachten über die Immobilie. Dabei
fallen Schätzkosten an, über die man mit seiner Bank aber verhandeln kann.
Andere berechnen Bereitstellungszinsen, wenn das Darlehen nicht bis zu
einem bestimmten Datum abgerufen wird. Auch Bearbeitungs- und
Kontoführungsgebühren können das Baudarlehen verteuern. Über die gesamte
Laufzeit sollte ein fester Zinssatz mit festen monatlichen Raten ausgewählt
werden. Bei dem momentan günstigen Zinssatz von im Schnitt 4,5 Prozent
kann problemlos eine 15-jährige Darlehens-Laufzeit abgeschlossen werden.
Denn sollten die Zinsen während der 15-jährigen Laufzeit wider Erwarten
noch weiter sinken, gestattet der Gesetzgeber nach zehn Jahren eine
Vertragsänderung.
Steht die Finanzierung, müssen künftige Eigenheimbesitzer weitere
Überlegungen anstellen. "Haus oder Wohnung, Neu- oder Altbau, Stadt
oder Land? Unmittelbare Nähe zu Kindergarten, Schule und Arbeitsplatz?
Auch der Gedanke ans Älterwerden sollte nicht vergessen werden. Eines Tages
gehen die Kinder aus dem Haus, der Wohnraumbedarf sinkt. Kurz gesagt, je
detaillierter und überlegter geplant wird, desto weniger kostenintensive
Probleme und Umbauten stellen sich später", so Andreas J. Zehnder.
Für die planerische und bauliche Umsetzung sollte der passende Architekt
gewählt werden. Er ist Fachmann in der Realisierung künstlerischer,
technischer, wirtschaftlicher und auch finanzieller Ratschläge. Zudem kann
er als Bauaufsicht den Bauherrn vertreten und die Bauausführungen
überwachen und kontrollieren. Ob Stahl-, Beton-, Lehm- oder Holzhaus, die
passenden Architekten-Adressen gibt es bei den Landesarchitektenkammern.
Da den meisten Bauherren sowohl die nötige Zeit als auch die fachlichen
Kompetenzen fehlen, ist es ratsam vor Baubeginn ein Bauteam aufzustellen.
D. h., alle Handwerker plus Architekt werden vorab an einen Tisch bestellt,
um einen reibungslosen Bauablauf zu besprechen und schriftlich zu fixieren.
Eine enge Kooperation zwischen Bauplaner und ausführenden Firmen und
festgelegte Zeitabläufe sparen Zeit und somit natürlich auch Geld.
Übrigens: Wer Baugrund sucht, sollte zunächst bei seiner Gemeinde und der
Kirche anfragen. Auch über die Möglichkeit der preiswerten Erbpacht eines
Grundstückes sollte nachgedacht werden.
Tina Albrecht
Ausführliche Information und Broschüren gibt´s beim
Verband der privaten Bausparkassen e. V.
Klingelhöfer Straße 4
10785 Berlin
Tel. 030-590091-500
oder im Internet unter: www.bausparkassen.de
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So wird das Traumhaus erschwinglich
Umsichtige Planung spart Bares
Ein freistehendes Haus im Grünen mit Wintergarten, Erker, Sonnenterrasse,
Doppelgarage usw. - ein echtes Traumhaus. Der Vorstellungskraft und
Phantasie zukünftiger Bauherren sind keine Grenzen gesetzt. Damit aber
aus den Träumen von den eigenen vier Wänden keine finanziellen Alpträume
werden, heißt das Stichwort umsichtiges Planen und kostengünstiges Bauen.
Hierbei muss weder auf Qualität noch auf Eleganz verzichtet werden.
Vielmehr müssen einfache Lösungen für gute Ergebnisse gefunden werden.
"Die Grundlage für kostensparendes Bauen ist eine gründliche,
detailgenaue und weitsichtige Planung ", weiß Andreas J. Zehnder,
Hauptgeschäftsführer vom Verband privater Bausparkassen. "Erster
Punkt dabei ist die Gebäudegröße. Hier gilt das Motto: Nur so groß bauen
wie unbedingt nötig. Bei den heutigen Grundstückspreisen spart jeder
Quadratmeter Wohnfläche bares Geld."
So können beispielsweise Flure, Dielen und Treppen in die Wohnräume
integriert werden, und Küche, Wohn- und Esszimmer offen ineinander
übergehen. Wenn es um die detailgenaue Bauplanung geht, also darum, wie die
gewünschten Einzelräume am besten ein praktisches Ganzes ergeben, ist
natürlich der Fachmann gefragt. Hartmut Miksch ist einer der Architekten,
der sich kostengünstiges Bauen auf seine Fahne geschrieben hat: "Der
Häuslebauer sollte sich den Architekten sehr sorgfältig aussuchen. Dann
sollte er sich Referenzobjekte nennen lassen. Der Architekt der Wahl soll
schließlich die Ideen, Bedürfnisse und Wünsche des Bauherren umsetzen
können und dabei auch erkennen, was im Rahmen des Finanzbudgets machbar
ist." Eine enge und genaue Abstimmung zwischen Bauherr und Architekt
ist also ganz wichtig.
Ein exakt ausgearbeiteter Bauplan spart in der Bauphase nicht nur Geld,
sondern auch Zeit. Je besser im Vorfeld geplant und organisiert wird,
desto besser können alle Arbeiten ineinander greifen. Durch Ablaufpläne
lassen sich sogenannte Stillstandzeiten weitestgehend vermeiden und die
einzelnen Unternehmen besser einsetzen. Tipp: Schon im Vorfeld ein Bauteam
bilden, d.h. alle am Bau beteiligten Firmen, Planer und Behörden frühzeitig
miteinander in Kontakt und zur Zusammenarbeit bringen. Vom jeweiligen
Know-how der einzelnen Bereiche kann das Projekt nur profitieren.
Den dicksten Einsparbatzen bildet der Verzicht auf die Unterkellerung des
Gebäudes. Kosten für das Ausheben der Baugrube, das Kellermauerwerk und den
Innenausbau fallen weg. Natürlich auch Platz. Und hier gilt es jetzt, neue
Stauräume zu schaffen: Eine preiswerte Alternative könnte ein schmuckes
Gartenhaus sein. Weitere Einsparpotenziale liegen in einer gemauerten
Garage. Ein stabiles Carport erfüllt den gleichen Zweck. Zudem kann eine
Garage mit der Zeit nachgerüstet werden.
Auch bei der Wahl des Baumaterials und der Bauweise kann so mancher Euro
eingespart werden. Der Architekt Hartmund Miksch erläutert:
"Vorgefertigte Bauteile, sprich Fertigteile, ermöglichen ein
preiswertes Bauen. Je weniger maßgeschneidert werden muss, desto geringer
sind die Kosten. Veranschaulicht am Beispiel Fenster: Wenn diese alle die
gleichen Maße haben, können sie en gros vorgefertigt und eingesetzt
werden."
Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Wärmeisolierung. Hier sollte nicht am
falschen Ende gespart werden. Hier lohnt es sich auf jeden Fall
energiesparende Materialien zu verwenden. Im Laufe der Jahre machen sich
eventuelle Mehrkosten bezahlt. Vor allem bei freistehenden Häusern, die von
allen Seiten der Witterung ausgesetzt sind, ist eine solide Isolierung
ein großer Pluspunkt. Wer nichts gegen direkte Nachbarn hat, ist mit einem
Reihenhaus gut beraten. Hier sind immerhin nur zwei Außenseiten von der
Witterung angreifbar.
Fazit: Wer kostensparend baut, muss keinen phantasielosen Steinquader
bewohnen. Auch mit begrenztem Budget lässt sich ein optisch ansprechendes
Haus realisieren. Vor allem eine sorgfältige, geschickte Planung
kombiniert mit witzigen Ideen und Kreativität machen "kleiner
Bauen" zu einem Riesenerfolg.
Tina Albrecht
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Ratgeber "Versicherungen für Haus und Wohnung"
Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt, braucht den passenden Versicherungsschutz.
Allerdings gibt es sowohl bei den Preisen als auch bei den Leistungen der einzelnen Anbieter
große Unterschiede, und nicht jede Police ist für alle Immobilieneigentümer sinnvoll.
Orientierung und Praxiswissen vermittelt dazu der Pocketratgeber "Versicherungen für Haus und
Wohnung", der auf 96 Seiten die wichtigsten Fakten zu diesem Thema leicht verständlich erklärt.
Die besonderen Bedürfnisse von Bauherren kommen ebenso zur Sprache wie die Aspekte der Gebäude-,
Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie die Besonderheiten beim Wohneigentum in
Mehrfamilienhäusern. Der Leser erfährt, wie er seinen Bedarf ermitteln kann, das
Preis-Leistungs-Verhältnis richtig vergleicht und Fallstricke vermeidet. Nützliche Tipps und
praxisnahe Beispiele machen das handliche Buch im Pocketformat zur idealen Lektüre für alle,
die sich einen schnellen und dennoch kompetenten Überblick zur Versicherung der eigenen
Immobilie verschaffen wollen.
Der Ratgeber "Versicherungen für Haus und Wohnung", 1. Auflage 2010; 96 Seiten,
Bestellnummer: 247, kann zum Preis von 4,90 Euro zzgl. 2,00 Euro Versand- und Portokosten
bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235
E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter:
www.vzbv.de
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Ratgeber "Gebäude modernisieren - Energie sparen"
Eine optimale Hilfe für die geplante Altbausanierung bietet der neue Ratgeber "Gebäude
modernisieren - Energie sparen" der Verbraucherzentralen.
Schritt für Schritt zeigt der Leitfaden, wo ein Haus Energie verlieren kann und wie die Schwachstellen der
eigenen vier Wände ausfindig gemacht werden können. Sind vom Keller bis zum Dach alle energetischen
Schwachstellen lokalisiert, steht einer erfolgreichen Modernisierung nichts mehr im Wege. Das Buch bleibt nicht bei
der Diagnose, sondern gibt wertvolle praktische Hinweise, mit welchen bautechnischen Maßnahmen sich der
Energieverbrauch senken lässt. Der Ratgeber bietet zudem eine Übersicht wichtiger Baustoffe und Bauteile
und hilft so bei der Suche nach dem richtigen Dammschutz oder dem optimalen Fenster.
Private Modernisierer erfahren zudem, für welche Arbeiten Fachleute wie Energieberater, Architekten,
Fachingenieure oder Handwerker hinzugezogen werden sollen, worauf bei Planung und Bauablauf geachtet werden
muss und für welche Maßnahmen Baugesuche notwendig sind. Hinweise zur Abnahme von
Handwerkerleistungen, zur Prüfung von Handwerker- und Architektenschlussrechnungen und über die
Gewährleistungen runden das Servicepaket rund um die Altbausanierung ab.
Der Ratgeber "Gebäude modernisieren - Energie sparen", 3. Auflage 2009; 304 Seiten,
Bestellnummer: 345, kann zum Preis von 12,90 Euro zzgl. 2,50 Euro Versand- und Portokosten
bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235
E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter:
www.vzbv.de
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Ratgeber
Jeder Bauherr, egal ob es sich um einen Neu-, Um- oder Ausbau handelt, bedarf - vor und während Realisierung seiner
Wünsche - neutraler Information.
Ein Beispiel hierzu stellen die Ratgeber des Fraunhofer IRB Verlags dar, im Internet zu finden unter
www.irbbuch.de,
die natürlich dort sofort auch bezogen werden können.
Als Muster für die dort erhältlichen Bücher mag folgender Text dienen:
"Beim Bauen - ob es sich nun um einen Neubau oder die Modernisierung eines Gebäudes handelt - sollten auf der einen
Seite das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner bzw. Nutzer und auf der anderen Seite die
Energieeinsparung einen wichtigen Platz einnehmen. Der Autor zeigt anschaulich und leicht verständlich, aber mit viel
Sachverstand, dass Energieeinsparung beim Bauen nicht Einschränkung und Verzicht, sondern im Gegenteil mehr
Komfort, Wohnbehaglichkeit, Qualitätssteigerung und Werterhaltung bedeutet. Nach einer kurzen Einführung in die
Grundlagen der Bauphysik und der Vorstellung der wichtigsten modernen Bau- und Dämmstoffe erläutert er, wo, wie
und wie viel gedämmt werden und wie dicht ein Haus heute sein sollte. Er zeigt, was bei den wichtigsten Elementen des
Ausbaus vom Fenster über die Lüftung bis zur Heizung und Nutzung von Sonnenenergie bedacht werden muss. Dieses
Buch ist ein kompetenter Ratgeber, der dem Leser produktneutrale, unabhängige Fachinformationen an die Hand gibt,
um für jedes Bauteil vom Keller bis zum Dach, vom Bau- und Dämmstoff bis zur Haustechnik die richtige Entscheidung
im Sinne eines energiesparenden, besser eines energieeffizienten Gebäudes treffen zu können."
Ratgeber energiesparendes Bauen
Auf den Punkt gebracht - Neutrale Fachinformationen für mehr Energieeffizienz
von Thomas Königstein
4., bearb. und erw. Aufl.
2009, 206 S., zahlr. Abb., Tab., Kartoniert
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7925-4
EUR 24.90 (* inkl. MwSt.)
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Regenwassernutzung
Zwang zur Regenwassernutzung ist nicht zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. August 2001 (Az.: 4 CN 9.00) entschieden, dass in einem
Bebauungsplan nicht festgelegt werden kann, dass die Grundstückseigentümer Regenwassernutzungsanlagen
betreiben müssen. Das Urteil kann beim BdSt NRW kostenlos unter Tel.: 0211 / 99 175-34 bestellt werden.
Das Urteil entfaltet für Nordrhein-Westfalen deshalb besondere Relevanz, weil hier im neu geschaffenen § 51
a Landeswassergesetz für Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalsation angeschlossen werden, Niederschlagswasser vorrangig vor Ort zu versickern, zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist. Folglich müssen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen die dezentrale Behandlung des Regenwassers vorsehen. Trifft aber ein Bebauungsplan einer
Gemeinde etwa die folgende Festsetzung: "Zur Regenwasserrückführung ist gesammeltes
Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung oder im Haushalt zu verwenden (Trinkwassersubstitution)",
so ist dies rechtswidrig und nichtig. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im gleichen Urteil eine Festsetzung
für rechtmäßig erachtet, die darauf hinauslief, dass die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
durch ein Muldensystem auf den privaten Baugrundstücken zu erfolgen hat.
Informationen zu den unterschiedlichen Arten der dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung erteilen die
Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden. Hier stehen ggf. sogar nützliche Broschüren zur
Verfügung (entnommen aus Info Nr. 4 / 2002 des BdSt NRW).
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Regenwassernutzung für Haus und Garten
Regenwasser ist ein natürlicher Rohstoff und eine preiswerte Alternative zum Trinkwasser.
Drei Liter Trinkwasser braucht jeder Verbraucher täglich zum Essen und Trinken, 127 Liter
werden jeden Tag für Duschen und Baden, Wäschewaschen, Geschirrspülen, Putzen, Toilette und
Garten verbraucht. Da lohnt es sich, zu überlegen, wie man mit dem wichtigsten Lebensmittel
sparsamer umgehen kann. Die Belastungen des Wassers nehmen zu und der technische Aufwand zur
Wiederaufbereitung wird immer größer. Vor allem Eigenheimbesitzer denken daher über die
Nutzung von Regenwasser in Haus und Garten nach, um das teure und wertvolle Trinkwasser zu sparen.
Doch bevor eine Anlage gebaut werden kann, müssen viele Fragen beantwortet werden:
Wie wird Regenwasser richtig gefiltert? Wie wird es vom Keller oder vom Dachboden an die
richtige Stelle gepumpt? Welche Leitungsnetze sind geeignet, welche Regentonnen gibt es?
Neben allgemeinen Tipps zum Wassersparen bietet der Ratgeber daher eine Hilfestellung bei
Planung und Bau einer Hausanlage zur Nutzung von Regenwasser. Dabei berücksichtigt er mögliche
Bauvorschriften und die Qualität des Regenwassers ebenso wie wichtige technische Details, so
zum Beispiel zur ökologisch sinnvollen Versickerung. Anhand von Beispielen werden die Kosten
für eine Regenwasseranlage aufgezeigt, eventuelle Zuschüsse erläutert und die Wirtschaftlichkeit
dargestellt.
Der Ratgeber "Regenwasser für Haus und Garten", 5. Auflage 2004; 108 Seiten,
Bestellnummer: 313, kann zum Preis von 5,80 Euro zzgl. 2,50 Euro Versand- und Portokosten
bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235
E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter:
www.vzbv.de
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Regenwassernutzung
Der neue Internet-Informationsdienst unter
www.info-regenwasser.de (gefördert und inhaltlich gepflegt u.a. durch
das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) erleichtert es Bauherren,
Planern und Grundbesitzern, sich an zentraler Stelle über eine
zukunftsorientierte Regenwasser-Bewirtschaftung zu informieren. Neben einer
allgemeinen Einführung ins Thema fehlt es auch nicht an Beispielen für die
naturnahe Regenwasserversickerung. Rechtliche Aspekte werden ebenfalls
behandelt - wie auch die Möglichkeit, für die Entsiegelung bereits
asphaltierter und gepflasterter Flächen öffentliche Zuschüsse zu erhalten.
Ein Leitfaden ermöglicht es Bauherren und Architekten, sich schrittweise
der Regenwasser-Bewirtschaftung zu nähern. Ebenso fehlt es nicht an dem
aktuellen Wortlaut des Landeswassergesetzes für NRW. Ferner gibt es
zahlreiche Links zu Ansprechpartnern, die für spezielle Auskünfte
telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung stehen.
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Unfall während des Richtfestes
Eine Freundin der Bauherren wurde während des Richtfestes von diesen
durch den Rohbau geführt. Dabei stürzte die Besucherin durch ein 60
Zentimeter breites Loch, das wegen der laufenden Arbeiten noch nicht
geschlossen war. Sie zog sich bei dem Unfall einen Bruch des Lendenwirbels
zu. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: 6 U 145/00) hat in dem
Zivilprozess entschieden, dass das Bauunternehmen nicht für die Folgen
haftbar gemacht werden könnte, wenn ein Besucher ein halbfertiges Haus betrete.
Jedem Menschen sei bekannt, dass es auf Rohbauten gefährlich zugehe. Nicht umsonst
könne man überall Schilder wie "Unbefugten ist das Betreten der Baustelle
verboten" lesen. Anders liege der Fall nur, wenn außergewöhnlich riskante
Gefahrenquellen geschaffen worden seien, die einer besonderen Absicherung bedürfen.
Im konkreten Fall habe jeder Besucher das Loch gut erkennen können,
schließlich seien zuvor schon etliche andere Gäste von ihrem Ausflug
heil zurück gekehrt.
(aus: LBS Infodienst Recht & Steuern, Ausgabe 03/04)
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