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I/J/K
 
 
 
 
 
 

 

 

«I/J/K»

 
Wenn der Bauunternehmer pleite macht
 
Es war alles durchdacht. Die Finanzierung stand, der Umzugsunternehmer war beauftragt, in wenigen Monaten sollte der Traum vom eigenen Häuschen in Erfüllung gehen. Und dann das: der Bauunternehmer machte pleite.
"Die Insolvenz eines Bauunternehmers ist der Supergau für jeden Bauherrn", konstatiert der Architekt, Diplom-Ingenieur und Vorsitzender des Bauherrenschutzbundes Peter Pirovits. "Denn", und das ist seine größte Kritik, "viele Bauherren gehen völlig blauäugig in das größte Abenteuer ihres Lebens. Die meisten können sich einen Hausbau nur einmal im Leben leisten. Das heißt, sie können auf keinerlei Erfahrung zurückgreifen und wissen oft gar nicht, worauf sie sich einlassen."
Und woher nimmt man diese? "Ganz einfach: Als erstes", so Peter Pirovits, "den Vertragspartner, also den Bauunternehmer, auf seine Solvenz prüfen. Das geschieht über eine Wirtschaftsauskunft, also eine Schufa-Auskunft, die ich bei meiner Hausbank in Auftrag geben kann." Als nächstes sollte jeder Häuslebauer Referenzobjekte besichtigen. Er sollte sich also Häuser, Wohnungen und Projekte nennen lassen, die der ausgewählte Bauunternehmer bereits erstellt hat. "Und dann natürlich mit den Bewohnern sprechen. Hat der Hausbau reibungslos geklappt? Wie war die Zusammenarbeit? Wurde der Zeitplan eingehalten usw.?"
Erst, wenn diese Punkte positiv gecheckt sind, geht´s an den Bauvertrag. Zwar kann sich der Bauherr nicht gegen einen möglichen Konkurs absichern, so Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes privater Bausparkassen. "Aber er kann sich gegen die finanziellen Folgen schützen. D.h., der Bauherr darf beispielsweise auf keinen Fall eine sogenannte Vorleistungspflicht in den Vertrag aufnehmen. Die Faustregel heißt ganz klar: Bezahlt wird immer erst nach Fertigstellung." Also erstens Bauabschnitt für Bauabschnitt und auch nur dann, wenn der Gegenwert mängelfrei ist.
Im Fall von fehlerhaften Arbeiten sieht das Gesetz hier neuerdings vor, dass der Bauherr den dreifachen Wert der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten einbehalten darf. Auf diese Klausel sollte er nie verzichten, rät der Verband.
Manche Bauunternehmer verlangen Vorkasse. In diesem Fall rät Andreas J. Zehnder jedem Häuslebauer diese nur gegen eine entsprechende Bürgschaft zu zahlen. "Und wenn sich der Unternehmer darauf nicht einlässt, dann suche ich mir eben einen anderen!"
Da jeder Bauunternehmer mit Subunternehmern zusammenarbeitet, sollte sich der Bauherr außerdem dessen Ansprüche an Zulieferer etc. schriftlich abtreten lassen. Im Falle von Mängeln oder einer Insolvenz kann der Bauherr direkt selbst gegen den Subunternehmer vorgehen und etwaige Ansprüche geltend machen.
Da das "Abenteuer Hausbau" ohnehin genug Zeit und Nerven kostet, sollte sich der Laie nicht auch noch einen Kopf über korrekte Verträge und Gesetze machen. Besser, er greift für kleines Geld auf das Fachwissen von Experten zurück, rät Peter Pirovits: "Das heißt vor Vertragsunterzeichnung sollte der Schriftsatz durch einen Fachanwalt auf Herz und Nieren geprüft werden. Das gleiche gilt für die Bau- und Leistungsbeschreibung." Ansprechpartner sind beispielsweise der Bauherrenschutzbund und die Verbraucherzentralen. Die Kosten für eine solche Vertragsprüfung liegen übrigens unter 100 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall gibt es nicht.

Birgit Goldberg


 
Gemeinde haftet nicht für Kanalrückstau
 
Bei einem Kanalrückstau mit der Folge einer Kellerüberschwemmung hat regelmäßig der Hauseigentümer selbst für die Schadenbeseitigungskosten aufzukommen. Denn der Hauseigentümer ist grundsätzlich selbst verpflichtet, sein Anwesen vor einem Kanalrückstau zu schützen. So kann der rechtzeitige Einbau eines Rückstauventils eine Kellerüberflutung wirksam verhindern. Eine Haftung der Gemeinde für solche Überschwemmungsschäden scheidet dagegen aus.
(Landgericht Coburg, Az.: 12 O 207/02)


 
Grundstücksbesitzer haftet nicht für ätzende Kirschen

Erweisen sich Früchte, die von einem Baum mit Traubenkirschen, der in vorgeschriebenem Abstand zur Grundstücksgrenze steht, als ätzend, so haftet der Baumbesitzer nicht für Schäden, die an einem geparkten Fahrzeug auf dem Nachbargrundstück entstehen.
Ein vom Landgericht Zwickau eingeschalteter Sachverständiger fand in
der Literatur keinen Hinweis darauf, dass es jemals zuvor zu einem solchen Schaden (hier: Verätzungen) gekommen war. Somit habe der Grundstücksbesitzer auch nichts davon wissen können.
Grundsätzlich sei niemand verpflichtet, Pflanzen in ihrem natürlichen Wachstum zu hindern.
Der Betroffene musste keinen Schadensersatz leisten; der Autofahrer blieb auf seinen Kosten für eine neue Lackierung sitzen.
(Landgericht Zwickau, Az. 1 O 740/00; zitiert aus "Infodienst Recht & Steuern" der LBS, Ausgabe 10/03)


 
Überblick über die Förderprogramme der KfW-Bank
Wir haben bereits in regelmäßigen Abständen über die unterschiedlichen Programme der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) berichtet. Hier sei - mit Stand 20. November 2010 - kurz zusammengestellt, für welche Maßnahmen aktuell finanzielle Mittel zur Verfügung stehen:

Altersgerecht Umbauen bietet Zuschuss (Programm 455) oder Kredit (Programm 155) für barrierearmes Wohnen. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot.
Nach Energieeffizient Bauen schaut, wer ein KfW-Effizienzhaus 70 oder ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten (Programm 153).
Über Energieeffizient Sanieren sollte sich informieren, wer vorhat, seinen Altbau so zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) zu sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss (Nr. 430) beantragen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist interessant für alle, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten.
Wohnraum Modernisieren kommt für den in Frage, wer ein Haus oder eine Wohnung sanieren oder modernisieren möchten. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot (Programm 141).
KfW-Programm Erneuerbare Energien für alle, die mit Kraft der Sonne, Biomasse oder Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten. Hier sind die Programme 270, 271, 281, 272 und 282 maßgebend.
Die Übersicht wurde dem "Förderangebot für Privatpersonen" der KfW, erreichbar im Internet unter www.kfw.de entnommen.

Das vielfältige Förderangebot der KfW ist u. a. auch deshalb interessant, weil z. B. in Nordrhein-Westfalen die große Nachfrage nach Fördermitteln für selbstgenutztes Wohneigentum dafür gesorgt hat, dass das Eigentumsprogramm bereits ausgebucht ist. Erst Anfang 2011 soll ein neues Wohnungsbauförderungsprogramm aufgelegt werden.


 
Bodenverbesserung durch Kompost
Zwei Zwischenergebnisse einer Langzeitstudie des Zentrums für Umweltforschung und -technologie der Universität Bremen bestätigen, dass eine Düngung mit Kompost die Böden verbessert und den Ertrag steigert.
Ebenso wurde festgestellt, dass selbst nach mehrjähriger Kompostbeigabe keine nennenswerte Erhöhung der Schwermetallgehalte der Böden nachgewiesen werden konnte.
Alternativ oder ergänzend zum Mineraldünger aufgebracht, sorgt Kompost für eine Verringerung der Erosion auf leichten Böden, er verbessert die Verfügbarkeit von Wasser für die Pflanzen und sorgt für eine Verbesserung des Mikroklimas der Böden. Allerdings ist eine zusätzliche Stickstoffdüngung unerlässlich.
(zitiert aus "aid-PresseInfo Nr. 7/04 vom 12. Februar 2004")


 
 
     

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