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«E/F»
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Das Ei
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Wie alt ist dieses Ei? Müssen Eier immer in den Kühlschrank? Welches Ei nehme ich für rohe Speisen?
Gerade beim Umgang mit Eiern im Haushalt ist es notwendig, einige Regeln zu kennen. Denn Eier können Salmonellen
enthalten oder damit behaftet sein und im schlimmsten Fall eine Salmonellenerkrankung verursachen. Der aid infodienst,
Bonn, gibt daher Tipps zum Umgang mit Eiern im Haushalt.
In Hühnereiern sorgt zunächst ein Enzymsystem dafür, dass sich Salmonellen
nicht vermehren können. Nach etwa zehn Tagen verliert dieses Schutzsystem jedoch an Wirkung. Dies geht umso
schneller, je höher die Lagerungstemperatur und je geringer die Luftfeuchtigkeit ist.
Lagern Sie Eier daher immer im Kühlschrank, denn bei Kühlschranktemperaturen können sich Salmonellen nur noch
langsam vermehren.
Waschen Sie Eier nicht, denn das zerstört die Schutzschicht auf der Eischale.
Achten Sie schon beim Einkauf auf die Frische der Eier. Wenn das Legedatum aufgedruckt ist, ist dies einfach.
Ansonsten wird ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Rechnen Sie von diesem Datum 28 Tage zurück, erhalten
Sie das Legedatum. Eier, die älter als zehn Tage sind, sollten nur noch gut durch erhitzt gegessen werden. Für Speisen,
die nicht mehr erhitzt werden wie Mayonnaise, Mousse au Chocolat, Torten mit Eiercremefüllung oder Tiramisu sollten die
Eier innerhalb der ersten zehn Tage verwendet sein.
Außerdem sollten solche Speisen möglichst sofort verzehrt oder gut gekühlt werden.
Übrigens müssen Eier ab dem 18. Tag nach dem Legen im Handel gekühlt werden.
Woher ein Ei kommt, können Sie am Erzeugercode erkennen, der auf jedem Ei aufgedruckt ist. Die erste Nummer gibt
an, wie die Hühner gehalten wurden: 0 steht für Öko, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung.
Dann folgt die Abkürzung für das Erzeugerland. DE steht dabei für Deutschland. Die nächsten Zahlen geben den
Legebetrieb und die Stallnummer an.
Von Heike Rapp, aid infodienst, PresseInfo Nr. 1 / 2 /04 vom 8. Jan. 2004
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Durch Eigenleistung Kosten sparen
Muskelhypothek - Vorsicht vor Selbstüberschätzung
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Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden
erfüllen möchte, macht die Rechnung meist mit dem gespitzten
Bleistift. Damit der Traum nicht wie eine Seifenblase zerplatzt, wird
häufig eine große Portion Eigenleistung - die sogenannte
Muskelhypothek - in die Kalkulation mit eingerechnet. Das ist üblich
und in Ordnung, stellt der Verband privater Bausparkassen fest.
"Aber", so Hauptgeschäftsführer Andreas J. Zehnder,
"wer selbst Hand an seinen Bau anlegt, sollte das wohlüberlegt
tun. Denn Muskelhypothek kostet viel Zeit, viele Feierabende, viele
Wochenenden, viele Urlaube. Meist viel mehr, als der Häuslebauer
vorhersehen kann. Zum anderen überschätzen manche auch ihre
handwerklichen Fähigkeiten und müssen dann im Nachhinein den
Fachmann ´ran lassen."
Damit vom Keller bis zum Schornstein dennoch alles rechtzeitig und
fachgerecht fertig wird, hier ein paar grundlegende Expertentipps:
Realistisch gerechnet können maximal 15 Prozent der Baukosten in
Eigenleistung erbracht werden. Wer Vollzeit berufstätig ist und evtl.
Familie hat, sollte dies in seinen Zeitplan mit einkalkulieren. Mehr als
15 Prozent Eigenkapitalersatz für gesparte Handwerker-Lohnkosten
werden auch bei der Vergabe eines Baudarlehens von den Banken oder
Sparkassen nicht angerechnet.
Andreas J. Zehnder bringt es auf den Punkt: "Eigenleistung sollte nur
für die Tätigkeiten eingeplant werden, die keine allzu großen
fachlichen und technischen Anforderungen stellen, für die das
nötige handwerkliche Geschick und Organisationstalent vorhanden sind
und bei denen die Materialkosten gering, aber die Lohnkosten hoch sind."
Normalerweise sind das folgende Gewerke: Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten,
Dachgeschoss-Ausbau, Außenanlagen, Außenplattierungen und
Fliesenarbeiten.
Wer unter Einsatz von viel Schweiß und Muskelhypothek baut, spannt
meist Freunde und Verwandte ein. Der Architekt, Diplom-Ingenieur und
Vorsitzende des Bauherrenschutzbundes Peter Pirovits weist deshalb darauf
hin, dass per Gesetz eine private Haftpflichtversicherung und eine
Unfallversicherung abzuschließen sind. Außerdem müssen die
freundlichen Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden.
"Trotz Einhaltung aller Sicherheits- und Bauvorschriften passieren
immer wieder Unfälle. Und im Fall der Fälle wird ausschließlich
der Bauherr, der jetzt den Status des Unternehmers hat, für Personen-
oder Sachschäden in die Pflicht genommen."
Auch sollten sich Hobbyhandwerker darüber im klaren sein, dass nicht
alles, was passt, schön aussieht und funktioniert letztendlich auch
den technischen Bestimmungen entspricht. Peter Pirovits:
"Grundsätzlich müssen alle Arbeiten den Bauvorschriften und
den DIN-Normen entsprechen. Ein bisschen Schulbankdrücken ist also
unumgänglich."
Und dennoch, und darüber sind sich der Verband privater Bausparkassen
und der Bauherrenschutzbund einig: Die Freude und der Stolz am
Selbstgeschaffenen wiegt so manche Arbeitsstunde und blaugehauene Finger
wieder auf. Mit vernünftiger Planung, guter Vorabinformation und einem
funktionierenden Zeitplan in Abstimmung mit dem Bauunternehmer steht der
Eigenleistung nichts im Weg.
Birgit Goldberg
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Wirksamer Einbruchschutz schützt Haus und Seele
Alle drei Minuten - schnell, heimlich, leise
Er sieht aus wie ein Kind, ist abgebrüht wie ein Profi und hat die
Taschen voller Geld und Schmuck. So oder ähnlich könnte die
blind formulierte Täterbeschreibung des durchschnittlichen
Einbrechers lauten. Kriminalhauptkommissar Edgar Ellinghaus bestätigt:
"Die meisten sogenannten Tageswohnungseinbrecher sind jünger als
14. Warum? Mit diesen Tätern kann die Polizei nicht viel machen,
außer sie ins Jugendheim zu bringen. Und am nächsten Tag gehen
sie wieder laufen."
Erschreckende Fakten. Noch erschreckender aber ist, dass die meisten
Geschädigten den Langfingern sogar noch Vorschub leisten, dass sie
dem "gemeinen Hühnerdieb", wie der Kripobeamte formuliert,
sogar noch "Einladungen" aussprechen. "Sie gehen mal kurz
zur Nachbarin und lassen ein Fenster gekippt. Aus kurz wird lang und aus
der Nachbarin wird noch schnell der Einkauf." Oder eine tagsüber
herunter gelassene Rollade, ein ungesichertes Keller- oder
Gästetoilettenfenster, ein im Baumarkt für kleines Geld erstandenes
Türschloss usw. "Das sind Sonderangebote für Einbrecher. Und
Sonderangebote sind unwiderstehlich."
Alle drei Minuten - so die Polizei-Statistik - wird in Deutschlands
Privathäuser und -wohnungen eingebrochen. Das "Spezialwerkzeug"
besteht meist nur aus einem Schraubenzieher ode dem sog. Kuhfuß. Ein ideales Hebelwerkzeug.
Handelsübliche und damit ohne weitere Einbruchsicherungen versehene
Fensterrahmen, Terrassen- oder Eingangstüren halten diesem Druck
zwischen zehn und maximal 30 Sekunden stand. 30 Sekunden - und der
Einstieg ins Schlaraffenland steht offen.
"Schieben Sie Dieben einen Riegel vor", empfiehlt Andreas J.
Zehnder, Hauptgeschäftsführer beim Verband privater Bausparkassen,
"und verlassen Sie sich nicht darauf, dass bei Ihnen doch sowieso
nichts zu holen ist." Denn eines vergessen unbedarfte Zeitgenossen
immer wieder, ergänzt Edgar Ellinghaus: "Zwar wird der materielle
Schaden in der Regel von den Versicherungen übernommen. Aber den
psychologischen Schaden, den Einbruch in die Privatsphäre, der bei
den Betroffenen oft ein ganzes Leben anhält, den zahlt niemand."
Ein hoher Preis für Nachlässigkeit.
Idealerweise werden gleich während der Bauphase entsprechende
Sicherungsvorkehrungen getroffen, rät Andreas Zehnder. "
Grundsätzlich aber können natürlich auch alle Fenster,
Türen, Kellerschächte und Eingänge nachträglich gegen
Einbruch gesichert werden. Und das kann sogar mit Mitteln aus einem
Bausparvertrag finanziert werden." Aber aufgepasst! Das Angebot im
Handel an Riegelschlössern, Schließblechen und -zylindern,
abschließbaren Fenstergriffen, glasbruchhemmenden Folien etc. ist
groß. "Wir empfehlen grundsätzlich nur
sicherungstechnische Nachrüstmöglichkeiten und Produkte, die auf
einen entsprechenden zeitlichen Widerstand - also mindestens vier Minuten
- getestet sind", so der Kripobeamte. Dazu zählen alle Artikel,
die das blaue VDS-Prüfzeichen tragen oder das Prüfzeichen der
entsprechenden DIN-Norm.
Wer seine Privatsphäre und sein Hab und Gut effektiv schützen
möchte, sollte eine der 250 bundesweit vertretenen
kriminalpolizeilichen Beratungsstellen beim "Kommissariat
Vorbeugung" aufsuchen. Hier nehmen sich die Beamten viel Zeit und
informieren und erklären an etlichen Demonstrationsobjekten. "
Hausbesuche" gehören übrigens auch zum Beratungsumfang. Und
das alles kostenfrei und unabhängig. Für den Häuslebauer,
der noch in der Planung steckt, hat Kriminalhauptkommissar Ellinghaus
einen wertvollen Tipp: "Sobald der Bauplan steht, sollten Sie damit
zu uns kommen. Die Ansicht des Hauses genügt uns als
Beratungsgrundlage." Die Kosten für ein nachträgliches Absichern
der eigenen vier Wände betragen im Minimum, je nach Art und Umfang,
rund € 1.000. Wird bereits während der Bauphase an entsprechenden
Einbruchschutz gedacht, liegen die Kosten bei rund einem Prozent des
Gesamtbauvolumens.
Übrigens, die meisten Einbrüche in Wohnungen oder Häuser
passieren tagsüber, wenn die Bewohner bei der Arbeit oder beim
Einkauf sind. "Einbrüche bei Nacht passieren nur im Fernsehen -
das ist dramaturgisch spannender", räumt Edgar Ellinghaus mit
dunklen Einbruchmärchen auf. Wichtige Infos dazu gibt´s natürlich
auch im Internet unter
www.polizei.propk.de
Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstraße 66
10969 Berlin, kann die Broschüre "Sicherheit für Haus und Wohnung",
1. Auflage 2004; 128 Seiten, mit der Bestellnummer: 352 zum Preis von
7,80 Euro zzgl. Versandkosten bestellt werden.
Tel.: 030/25800-0, Fax: 030/25800-218
E-Mail: info@vzbv.de,
Internet: www.vzbv.de
(Ergänzung des Artikels vom 12. Juni 2005)
Birgit Goldberg
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Energie sparen ohne Stand-by
Auch in Zeiten, in denen die Steuern gesenkt werden, sollte jeder seinen "Gerätepark" im Haushalt einmal
dahin gehend überprüfen, ob nicht das eine oder andere elektrische Gerät im Stand-by-Betrieb
läuft. Dabei ist natürlich nicht das kleine rote Lämpchen von Bedeutung. Wichtig ist es, den Verbrauch
des eingebauten Netzteiles zu reduzieren.
Zur Verdeutlichung sollen folgende Zahlen dienen:
Pro unnötig verbrauchtem Watt Dauerleistung entstehen rund 1,30 Euro an Kosten.
Dies summiert sich, je nach Austattung des entsprechenden Haushaltes auf Beträge zwischen 75 und 150 Euro
im Jahr.
Was kann man nun gegen solche heimlichen Energiefresser unternehmen? |
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Wird ein Gerät (für längere Zeit) nicht benötigt, dann auch konsequent
durch den An-Aus-Schalter (englische Bezeichnung lautet Power On-Off) ausschalten. |
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Sollte das Gerät über einen solchen Schalter nicht verfügen, z. B. Scanner,
sollte entweder der Netzstecker gezogen werden oder über den Netzschalter einer Steckdosenleiste das Gerät
stromfrei gemacht werden. |
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| Außerdem gelten folgende allgemeine Regeln, um den Stromverbrauch zu reduzieren: |
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elektrische Heizungen möglichst nicht nutzen |
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Akkus nur laden, wenn diese wirklich leer sind und dann auch nur so lange, dass die Ladezeit nicht
überschritten wird. |
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Spül- und Waschmaschinen nur voll gepackt anstellen. Dabei die Temperatur möglichst
gering halten. |
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Kaffee aus der Kaffeemaschine direkt in eine Themoskanne umfüllen. |
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PC: Hier gilt es alle Energiesparfunktionen sinnvoll zu aktivieren. |
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Sollte eine Ersatz- oder Neubeschaffung eines elektrischen Gerätes notwendig
werden, unbedingt auf den "Blauen Engel" achten und im Zweifel lieber einige Euro mehr zahlen, dafür aber
über die Lebensdauer hinweg Beträge, die das Doppelte und mehr der Zusatzkosten ausmachen, einsparen.
Hier helfen Ratgeber wie die "Stiftung Warentest" mit ihrem monatlich erscheinenden "test"-Heft oder der "Bund der
Energieverbraucher" mit seiner Zeitschrift "Energiedepesche" (Einzelhefte erhältlich oder kostenfrei als Mitglied) |
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| Wer sich umfassender über das große Thema "Energie sparen" informieren möchte, dem seien
u. a. folgende Broschüren ans Herz gelegt: |
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"Strom effizient nutzen"
der hessenEnergie GmbH, Mainzer Str. 98-102, 65189 Wiesbaden,
Tel.: 0611 / 746 23 - 0, Fax: 06 11 / 718 224
E-Mail: kontakt@hessenENERGIE.de oder
Internet: www.hessenENERGIE.net
"Schönauer Stromspartipps" - Energiesparen leicht gemacht"
des "Bundes der Energieverbraucher", Frankfurter Straße 1, 53572 Unkel,
Tel.: 02224 / 92 27 - 0, Fax: 02224 / 10 321
E-Mail: info@energieverbraucher.de oder
Internet: www.energienetz.de
in Zusammenarbeit mit den
"Elektrizitätswerken Schönau GmbH", Friedrichstraße 53 - 55, 79677 Schönau,
Tel.: 07673 / 88 85 - 0, Fax: 07673 / 88 85 19
E-Mail: info@ews-schoenau.de oder
Internet: www.ews-schoenau.de
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Das Erbbaurecht auf dem Prüfstand
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Rund 80 Prozent aller Deutschen träumen vom eigenen
Haus. Doch: Bauen kostet viel Geld! "Vor allem Bauland wird immer
teurer", kritisiert Andreas Zehnder, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes privater Bausparkassen. "Während die Herstellungskosten
für das Haus nach unten gehen, klettern die Preise für's Bauland
Jahr für Jahr. Mittlerweile fressen die Grundstückskosten fast
die Hälfte der Gesamtkosten auf." Vor diesem Hintergrund ist
alles willkommen, was das Vorhaben "Abenteuer Hausbau"
finanzierbar macht.
Eine Alternative, die in Deutschland bisher noch ein Schattendasein
führt, ist das Erbbaurecht. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine
Möglichkeit, die Gesamtkosten erheblich zu senken. Beim Erbbaurecht
spart der Bauherr nämlich den Preis für den Erwerb des
Grundstückes und zahlt statt dessen an den Verpächter, dem Grund
und Boden gehören, einen Erbbauzins. Dieser liegt im Schnitt bei drei
bis fünf Prozent des Grundstückwertes. Im Vergleich dazu ist ein
Kredit bei der Bank um einiges teurer.
Andreas Zehnder rechnet vor: "Bei einem Grundstückswert von Euro
100.000 und einem Erbbauzins von vier Prozent sind für das Bauland
jährlich Euro 4.000 aufzubringen. Zahlt der Bauherr dafür einen
Bankkredit mit einem Darlehenszins von 6 Prozent plus einem Prozent Tilgung
ab, kommt er auf eine Belastung von Euro 7.000 pro Jahr. Ein Modell, das
selbst angesichts der derzeitigen Niedrigzinsen enorme Einspareffekte
offenbart. Zumal der Bauherr darüber hinaus mit weniger Eigenkapital
sein Vorhaben starten kann."
Bei diesem Rechenbeispiel ist allerdings zu bedenken: Der
Grundstückskäufer zahlt seine Schulden kontinuierlich ab, ist
irgendwann schuldenfrei und damit Volleigentümer. Während beim
Erbbaurecht das Grundstück immer Eigentum des Verpächters bleibt.
Der Bauherr erkauft sich - je nach Vertrag, aber meistens über 99
Jahre - "nur" das Recht, auf fremden Grund ein Bauwerk zu bauen
und zahlt dafür über die gesamte Laufzeit den so genannten
Erbbauzins. So lange dieser Vertrag läuft, gehört ihm zwar das
Haus und er kann sein Erbbaurecht vererben, vermieten und mit
Einverständnis des Grundstücksbesitzers auch verkaufen. Wird der
Vertrag nach Ablauf der 99 Jahre allerdings nicht verlängert, tritt
der Heimfall ein. Das heißt, das Haus geht in das Eigentum des
Grundstücksbesitzers über, wofür dieser eine angemessene
Entschädigung zahlen muss.
Ob Pachten statt Kaufen günstiger ist, hängt zudem im
Wesentlichen von der Vertragsgestaltung ab. Hierzu gehört z. B. die
Festschreibung des Erbbauzinses. Dieser sollte für die gesamte Laufzeit im
voraus bestimmt sein. Karl Heinz Fliessgarten vom Liegenschaftsamt Bonn
rät außerdem, "dass der Erbbauberechtigte sich
überlegen sollte, ob er das Grundstück später vielleicht
erwerben möchte. Dann sollte er sich von vornherein ein Vorkaufs-
oder Ankaufsrecht sichern. Beim Vorkaufsrecht ist der Erbbauberechtigte
erster Anwärter, wenn der Eigentümer Grund und Boden verkaufen
will. Er muss aber nicht! Noch besser ist daher für den
Erbbauberechtigten das Ankaufsrecht. Hier kann der Erbbauberechtigte selbst
bestimmen, wann er das Grundstück kaufen will. Ob nach 20, zehn oder
sogar nach einem Jahr. In diesem Fall kann der Grundstückseigentümer
den Kauf nicht ablehnen."
Wird dagegen eine Ankaufspflicht vereinbart, muss der Erbbauberechtigte das
Grundstück kaufen, sobald der Eigentümer dies verlangt. Nach
Möglichkeit sollte man nicht darauf eingehen oder eine Frist
aushandeln, ab wann die Ankaufspflicht wirksam wird - beispielsweise erst
nach 20 Jahren. So bleibt genügend Spielraum, zukünftige
finanzielle Belastungen besser zu kalkulieren.
Wer mit einem Erbbaurecht liebäugelt, sollte sich weiterhin darüber
im Klaren sein, dass er auf dem Grundstück nicht schalten und walten
kann wie er will. "Wenn der Erbbauberechtigte Anbauten auf dem
Grundstück vornehmen will, z.B. eine Garage oder ein Schwimmbad, dann
muss er immer den Eigentümer um Genehmigung fragen", erläutert
Fliessgarten.
Keine Einschränkungen zu befürchten sind in steuerlicher Hinsicht.
Wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück errichtet, hat Anspruch auf
Eigenheimzulage und Baukindergeld wie beim herkömmlichen
Immobilienerwerb auch. In diesem Zusammenhang weniger erfreulich ist jedoch
das Grunderwerbsteuergesetz. Dort heißt es nämlich, dass 3,5 Prozent
Grunderwerbsteuer auch bei der Übertragung von
"grundstücksgleichen Rechten" wie dem Erbbaurecht anfallen.
Das heißt, der Erbbauberechtigte zahlt Grunderwerbsteuer auf Haus und
Grundstück, obwohl Grund und Boden nicht sein Eigentum sind. Um den
Grundstückswert zu ermitteln, wird der jährliche Pachtzins und
die Laufzeit des Erbbaurechts mit Hilfe eines komplizierten Schlüssels
kapitalisiert. Werden demnach für das Grundstück Euro 100.000
veranschlagt, kassiert das Finanzamt Euro 3.500. Nebenkosten, die
eingeplant werden müssen.
Fazit: Trotz vieler Dinge, die beim Erbbaurecht zu beachten sind, kann es
für Familien mit einem schmalen Geldbeutel eine Alternative sein.
Wichtig ist, die Vertragsinhalte zu seinen Gunsten auszugestalten und sich
in jedem Fall eine Fachberatung einzuholen. Vergeben werden Grundstücke
im Erbbaurecht übrigens meist von Kirchen, Kommunen oder Stiftungen.
Michael Scheidel
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Damit der letzte Wille nicht zum Erbstreit führt
Ratgeber "Nachlassplanung" der vzbv
Was sollte man über Erbschaften und Vermächtnisse wissen? Welche Probleme kann es bei
Schenkungen geben? Gibt es ein Recht zur Rückforderung? Wie kann man Streit innerhalb
einer Erbengemeinschaft durch gezielte Vorsorge vermeiden? Was steht in einem
Erbverzichtsvertrag? Antworten finden Sie im Ratgeber der Verbraucherzentralen
"Nachlassplanung - Testament, Erbvertrag, Schenkung". Mit neuem Erbschaftssteuerrecht.
Testament, Erbvertrag oder doch vorzeitige Schenkung? Die Nachlassregelung ist ein Thema,
das gern verdrängt wird – obwohl es jeden Tag aktuell werden kann. Um sachgerechte
Entscheidungen zu treffen, braucht man nicht nur einen kühlen Kopf, auch Hintergrundwissen
zur Gesetzeslage schadet nicht. Informationen dazu gibt der Ratgeber „Nachlassplanung“.
»Vererben« kann man auf die verschiedenste Weise. In der Regel werden Vermögenswerte an
die nachfolgende Generation weitergegeben. Man kann aber auch von dieser Regel abweichen.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das »Vererben« zeitlich vorzuziehen.
Dieser Ratgeber hilft bei der Nachlassplanung und enthält alles Wissenswerte rund um
die Themen Testament, Erbvertrag und Schenkung. Außerdem gibt es Tipps zu Steuervorteilen
und zahlreiche Formulierungsbeispiele. Das Buch bietet auch ein ausführliches Kapitel
zum Stiftungsrecht.
Der Ratgeber "Nachlassplanung", 2. Auflage 2008; 192 Seiten,
Bestellnummer: 826, kann zum Preis von 9,90 Euro zzgl. Versand- und Portokosten
bestellt werden beim
Versandservice der Verbraucherzentralen
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809-215
Fax: 0211/3809-235
E-Mail: versandservice@vzbv.de
oder im Internet-Shop unter:
www.vzbv.de
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