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«E/F»

 
Das Ei

 
Wie alt ist dieses Ei? Müssen Eier immer in den Kühlschrank? Welches Ei nehme ich für rohe Speisen?
Gerade beim Umgang mit Eiern im Haushalt ist es notwendig, einige Regeln zu kennen. Denn Eier können Salmonellen enthalten oder damit behaftet sein und im schlimmsten Fall eine Salmonellenerkrankung verursachen. Der aid infodienst, Bonn, gibt daher Tipps zum Umgang mit Eiern im Haushalt.
In Hühnereiern sorgt zunächst ein Enzymsystem dafür, dass sich Salmonellen nicht vermehren können. Nach etwa zehn Tagen verliert dieses Schutzsystem jedoch an Wirkung. Dies geht umso schneller, je höher die Lagerungstemperatur und je geringer die Luftfeuchtigkeit ist.
Lagern Sie Eier daher immer im Kühlschrank, denn bei Kühlschranktemperaturen können sich Salmonellen nur noch langsam vermehren.

Waschen Sie Eier nicht, denn das zerstört die Schutzschicht auf der Eischale.
Achten Sie schon beim Einkauf auf die Frische der Eier. Wenn das Legedatum aufgedruckt ist, ist dies einfach. Ansonsten wird ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Rechnen Sie von diesem Datum 28 Tage zurück, erhalten Sie das Legedatum. Eier, die älter als zehn Tage sind, sollten nur noch gut durch erhitzt gegessen werden. Für Speisen, die nicht mehr erhitzt werden wie Mayonnaise, Mousse au Chocolat, Torten mit Eiercremefüllung oder Tiramisu sollten die Eier innerhalb der ersten zehn Tage verwendet sein.
Außerdem sollten solche Speisen möglichst sofort verzehrt oder gut gekühlt werden.
Übrigens müssen Eier ab dem 18. Tag nach dem Legen im Handel gekühlt werden.
Woher ein Ei kommt, können Sie am Erzeugercode erkennen, der auf jedem Ei aufgedruckt ist. Die erste Nummer gibt an, wie die Hühner gehalten wurden: 0 steht für Öko, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Dann folgt die Abkürzung für das Erzeugerland. DE steht dabei für Deutschland. Die nächsten Zahlen geben den Legebetrieb und die Stallnummer an.

Von Heike Rapp, aid infodienst, PresseInfo Nr. 1 / 2 /04 vom 8. Jan. 2004



 
Durch Eigenleistung Kosten sparen
Muskelhypothek - Vorsicht vor Selbstüberschätzung

 
Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, macht die Rechnung meist mit dem gespitzten Bleistift. Damit der Traum nicht wie eine Seifenblase zerplatzt, wird häufig eine große Portion Eigenleistung - die sogenannte Muskelhypothek - in die Kalkulation mit eingerechnet. Das ist üblich und in Ordnung, stellt der Verband privater Bausparkassen fest. "Aber", so Hauptgeschäftsführer Andreas J. Zehnder, "wer selbst Hand an seinen Bau anlegt, sollte das wohlüberlegt tun. Denn Muskelhypothek kostet viel Zeit, viele Feierabende, viele Wochenenden, viele Urlaube. Meist viel mehr, als der Häuslebauer vorhersehen kann. Zum anderen überschätzen manche auch ihre handwerklichen Fähigkeiten und müssen dann im Nachhinein den Fachmann ´ran lassen."
Damit vom Keller bis zum Schornstein dennoch alles rechtzeitig und fachgerecht fertig wird, hier ein paar grundlegende Expertentipps:
Realistisch gerechnet können maximal 15 Prozent der Baukosten in Eigenleistung erbracht werden. Wer Vollzeit berufstätig ist und evtl. Familie hat, sollte dies in seinen Zeitplan mit einkalkulieren. Mehr als 15 Prozent Eigenkapitalersatz für gesparte Handwerker-Lohnkosten werden auch bei der Vergabe eines Baudarlehens von den Banken oder Sparkassen nicht angerechnet.
Andreas J. Zehnder bringt es auf den Punkt: "Eigenleistung sollte nur für die Tätigkeiten eingeplant werden, die keine allzu großen fachlichen und technischen Anforderungen stellen, für die das nötige handwerkliche Geschick und Organisationstalent vorhanden sind und bei denen die Materialkosten gering, aber die Lohnkosten hoch sind." Normalerweise sind das folgende Gewerke: Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Dachgeschoss-Ausbau, Außenanlagen, Außenplattierungen und Fliesenarbeiten.
Wer unter Einsatz von viel Schweiß und Muskelhypothek baut, spannt meist Freunde und Verwandte ein. Der Architekt, Diplom-Ingenieur und Vorsitzende des Bauherrenschutzbundes Peter Pirovits weist deshalb darauf hin, dass per Gesetz eine private Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abzuschließen sind. Außerdem müssen die freundlichen Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden. "Trotz Einhaltung aller Sicherheits- und Bauvorschriften passieren immer wieder Unfälle. Und im Fall der Fälle wird ausschließlich der Bauherr, der jetzt den Status des Unternehmers hat, für Personen- oder Sachschäden in die Pflicht genommen."
Auch sollten sich Hobbyhandwerker darüber im klaren sein, dass nicht alles, was passt, schön aussieht und funktioniert letztendlich auch den technischen Bestimmungen entspricht. Peter Pirovits: "Grundsätzlich müssen alle Arbeiten den Bauvorschriften und den DIN-Normen entsprechen. Ein bisschen Schulbankdrücken ist also unumgänglich."

Und dennoch, und darüber sind sich der Verband privater Bausparkassen und der Bauherrenschutzbund einig: Die Freude und der Stolz am Selbstgeschaffenen wiegt so manche Arbeitsstunde und blaugehauene Finger wieder auf. Mit vernünftiger Planung, guter Vorabinformation und einem funktionierenden Zeitplan in Abstimmung mit dem Bauunternehmer steht der Eigenleistung nichts im Weg.

Birgit Goldberg


 
 

Wirksamer Einbruchschutz schützt Haus und Seele
Alle drei Minuten - schnell, heimlich, leise

Er sieht aus wie ein Kind, ist abgebrüht wie ein Profi und hat die Taschen voller Geld und Schmuck. So oder ähnlich könnte die blind formulierte Täterbeschreibung des durchschnittlichen Einbrechers lauten. Kriminalhauptkommissar Edgar Ellinghaus bestätigt: "Die meisten sogenannten Tageswohnungseinbrecher sind jünger als 14. Warum? Mit diesen Tätern kann die Polizei nicht viel machen, außer sie ins Jugendheim zu bringen. Und am nächsten Tag gehen sie wieder laufen."
Erschreckende Fakten. Noch erschreckender aber ist, dass die meisten Geschädigten den Langfingern sogar noch Vorschub leisten, dass sie dem "gemeinen Hühnerdieb", wie der Kripobeamte formuliert, sogar noch "Einladungen" aussprechen. "Sie gehen mal kurz zur Nachbarin und lassen ein Fenster gekippt. Aus kurz wird lang und aus der Nachbarin wird noch schnell der Einkauf." Oder eine tagsüber herunter gelassene Rollade, ein ungesichertes Keller- oder Gästetoilettenfenster, ein im Baumarkt für kleines Geld erstandenes Türschloss usw. "Das sind Sonderangebote für Einbrecher. Und Sonderangebote sind unwiderstehlich."
Alle drei Minuten - so die Polizei-Statistik - wird in Deutschlands Privathäuser und -wohnungen eingebrochen. Das "Spezialwerkzeug" besteht meist nur aus einem Schraubenzieher ode dem sog. Kuhfuß. Ein ideales Hebelwerkzeug. Handelsübliche und damit ohne weitere Einbruchsicherungen versehene Fensterrahmen, Terrassen- oder Eingangstüren halten diesem Druck zwischen zehn und maximal 30 Sekunden stand. 30 Sekunden - und der Einstieg ins Schlaraffenland steht offen.
"Schieben Sie Dieben einen Riegel vor", empfiehlt Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer beim Verband privater Bausparkassen, "und verlassen Sie sich nicht darauf, dass bei Ihnen doch sowieso nichts zu holen ist." Denn eines vergessen unbedarfte Zeitgenossen immer wieder, ergänzt Edgar Ellinghaus: "Zwar wird der materielle Schaden in der Regel von den Versicherungen übernommen. Aber den psychologischen Schaden, den Einbruch in die Privatsphäre, der bei den Betroffenen oft ein ganzes Leben anhält, den zahlt niemand." Ein hoher Preis für Nachlässigkeit.
Idealerweise werden gleich während der Bauphase entsprechende Sicherungsvorkehrungen getroffen, rät Andreas Zehnder. " Grundsätzlich aber können natürlich auch alle Fenster, Türen, Kellerschächte und Eingänge nachträglich gegen Einbruch gesichert werden. Und das kann sogar mit Mitteln aus einem Bausparvertrag finanziert werden." Aber aufgepasst! Das Angebot im Handel an Riegelschlössern, Schließblechen und -zylindern, abschließbaren Fenstergriffen, glasbruchhemmenden Folien etc. ist groß. "Wir empfehlen grundsätzlich nur sicherungstechnische Nachrüstmöglichkeiten und Produkte, die auf einen entsprechenden zeitlichen Widerstand - also mindestens vier Minuten - getestet sind", so der Kripobeamte. Dazu zählen alle Artikel, die das blaue VDS-Prüfzeichen tragen oder das Prüfzeichen der entsprechenden DIN-Norm.
Wer seine Privatsphäre und sein Hab und Gut effektiv schützen möchte, sollte eine der 250 bundesweit vertretenen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen beim "Kommissariat Vorbeugung" aufsuchen. Hier nehmen sich die Beamten viel Zeit und informieren und erklären an etlichen Demonstrationsobjekten. " Hausbesuche" gehören übrigens auch zum Beratungsumfang. Und das alles kostenfrei und unabhängig. Für den Häuslebauer, der noch in der Planung steckt, hat Kriminalhauptkommissar Ellinghaus einen wertvollen Tipp: "Sobald der Bauplan steht, sollten Sie damit zu uns kommen. Die Ansicht des Hauses genügt uns als Beratungsgrundlage." Die Kosten für ein nachträgliches Absichern der eigenen vier Wände betragen im Minimum, je nach Art und Umfang, rund € 1.000. Wird bereits während der Bauphase an entsprechenden Einbruchschutz gedacht, liegen die Kosten bei rund einem Prozent des Gesamtbauvolumens.
Übrigens, die meisten Einbrüche in Wohnungen oder Häuser passieren tagsüber, wenn die Bewohner bei der Arbeit oder beim Einkauf sind. "Einbrüche bei Nacht passieren nur im Fernsehen - das ist dramaturgisch spannender", räumt Edgar Ellinghaus mit dunklen Einbruchmärchen auf. Wichtige Infos dazu gibt´s natürlich auch im Internet unter www.polizei.propk.de

Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstraße 66 10969 Berlin, kann die Broschüre "Sicherheit für Haus und Wohnung", 1. Auflage 2004; 128 Seiten, mit der Bestellnummer: 352 zum Preis von 7,80 Euro zzgl. Versandkosten bestellt werden.
Tel.: 030/25800-0, Fax: 030/25800-218
E-Mail: info@vzbv.de, Internet: www.vzbv.de
(Ergänzung des Artikels vom 12. Juni 2005)

Birgit Goldberg


 
 

Energie sparen ohne Stand-by
Auch in Zeiten, in denen die Steuern gesenkt werden, sollte jeder seinen "Gerätepark" im Haushalt einmal dahin gehend überprüfen, ob nicht das eine oder andere elektrische Gerät im Stand-by-Betrieb läuft. Dabei ist natürlich nicht das kleine rote Lämpchen von Bedeutung. Wichtig ist es, den Verbrauch des eingebauten Netzteiles zu reduzieren.
Zur Verdeutlichung sollen folgende Zahlen dienen:
Pro unnötig verbrauchtem Watt Dauerleistung entstehen rund 1,30 Euro an Kosten.
Dies summiert sich, je nach Austattung des entsprechenden Haushaltes auf Beträge zwischen 75 und 150 Euro im Jahr.
Was kann man nun gegen solche heimlichen Energiefresser unternehmen?
 
 
- Wird ein Gerät (für längere Zeit) nicht benötigt, dann auch konsequent durch den An-Aus-Schalter (englische Bezeichnung lautet Power On-Off) ausschalten.
   
- Sollte das Gerät über einen solchen Schalter nicht verfügen, z. B. Scanner, sollte entweder der Netzstecker gezogen werden oder über den Netzschalter einer Steckdosenleiste das Gerät stromfrei gemacht werden.
   
 
Außerdem gelten folgende allgemeine Regeln, um den Stromverbrauch zu reduzieren:  
 
- elektrische Heizungen möglichst nicht nutzen
   
- Akkus nur laden, wenn diese wirklich leer sind und dann auch nur so lange, dass die Ladezeit nicht überschritten wird.
   
- Spül- und Waschmaschinen nur voll gepackt anstellen. Dabei die Temperatur möglichst gering halten.
   
- Kaffee aus der Kaffeemaschine direkt in eine Themoskanne umfüllen.
   
- PC: Hier gilt es alle Energiesparfunktionen sinnvoll zu aktivieren.
   
- Sollte eine Ersatz- oder Neubeschaffung eines elektrischen Gerätes notwendig werden, unbedingt auf den "Blauen Engel" achten und im Zweifel lieber einige Euro mehr zahlen, dafür aber über die Lebensdauer hinweg Beträge, die das Doppelte und mehr der Zusatzkosten ausmachen, einsparen.
Hier helfen Ratgeber wie die "Stiftung Warentest" mit ihrem monatlich erscheinenden "test"-Heft oder der "Bund der Energieverbraucher" mit seiner Zeitschrift "Energiedepesche" (Einzelhefte erhältlich oder kostenfrei als Mitglied)
   
 
Wer sich umfassender über das große Thema "Energie sparen" informieren möchte, dem seien u. a. folgende Broschüren ans Herz gelegt:  
   
"Strom effizient nutzen"
der hessenEnergie GmbH, Mainzer Str. 98-102, 65189 Wiesbaden,
Tel.: 0611 / 746 23 - 0, Fax: 06 11 / 718 224
E-Mail: kontakt@hessenENERGIE.de oder
Internet: www.hessenENERGIE.net

"Schönauer Stromspartipps" - Energiesparen leicht gemacht"
des "Bundes der Energieverbraucher", Frankfurter Straße 1, 53572 Unkel,
Tel.: 02224 / 92 27 - 0, Fax: 02224 / 10 321
E-Mail: info@energieverbraucher.de oder
Internet: www.energienetz.de

in Zusammenarbeit mit den

"Elektrizitätswerken Schönau GmbH", Friedrichstraße 53 - 55, 79677 Schönau,
Tel.: 07673 / 88 85 - 0, Fax: 07673 / 88 85 19
E-Mail: info@ews-schoenau.de oder
Internet: www.ews-schoenau.de


 
 
 

Das Erbbaurecht auf dem Prüfstand

 
Rund 80 Prozent aller Deutschen träumen vom eigenen Haus. Doch: Bauen kostet viel Geld! "Vor allem Bauland wird immer teurer", kritisiert Andreas Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes privater Bausparkassen. "Während die Herstellungskosten für das Haus nach unten gehen, klettern die Preise für's Bauland Jahr für Jahr. Mittlerweile fressen die Grundstückskosten fast die Hälfte der Gesamtkosten auf." Vor diesem Hintergrund ist alles willkommen, was das Vorhaben "Abenteuer Hausbau" finanzierbar macht.
Eine Alternative, die in Deutschland bisher noch ein Schattendasein führt, ist das Erbbaurecht. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Möglichkeit, die Gesamtkosten erheblich zu senken. Beim Erbbaurecht spart der Bauherr nämlich den Preis für den Erwerb des Grundstückes und zahlt statt dessen an den Verpächter, dem Grund und Boden gehören, einen Erbbauzins. Dieser liegt im Schnitt bei drei bis fünf Prozent des Grundstückwertes. Im Vergleich dazu ist ein Kredit bei der Bank um einiges teurer.
Andreas Zehnder rechnet vor: "Bei einem Grundstückswert von Euro 100.000 und einem Erbbauzins von vier Prozent sind für das Bauland jährlich Euro 4.000 aufzubringen. Zahlt der Bauherr dafür einen Bankkredit mit einem Darlehenszins von 6 Prozent plus einem Prozent Tilgung ab, kommt er auf eine Belastung von Euro 7.000 pro Jahr. Ein Modell, das selbst angesichts der derzeitigen Niedrigzinsen enorme Einspareffekte offenbart. Zumal der Bauherr darüber hinaus mit weniger Eigenkapital sein Vorhaben starten kann."
Bei diesem Rechenbeispiel ist allerdings zu bedenken: Der Grundstückskäufer zahlt seine Schulden kontinuierlich ab, ist irgendwann schuldenfrei und damit Volleigentümer. Während beim Erbbaurecht das Grundstück immer Eigentum des Verpächters bleibt. Der Bauherr erkauft sich - je nach Vertrag, aber meistens über 99 Jahre - "nur" das Recht, auf fremden Grund ein Bauwerk zu bauen und zahlt dafür über die gesamte Laufzeit den so genannten Erbbauzins. So lange dieser Vertrag läuft, gehört ihm zwar das Haus und er kann sein Erbbaurecht vererben, vermieten und mit Einverständnis des Grundstücksbesitzers auch verkaufen. Wird der Vertrag nach Ablauf der 99 Jahre allerdings nicht verlängert, tritt der Heimfall ein. Das heißt, das Haus geht in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über, wofür dieser eine angemessene Entschädigung zahlen muss.
Ob Pachten statt Kaufen günstiger ist, hängt zudem im Wesentlichen von der Vertragsgestaltung ab. Hierzu gehört z. B. die Festschreibung des Erbbauzinses. Dieser sollte für die gesamte Laufzeit im voraus bestimmt sein. Karl Heinz Fliessgarten vom Liegenschaftsamt Bonn rät außerdem, "dass der Erbbauberechtigte sich überlegen sollte, ob er das Grundstück später vielleicht erwerben möchte. Dann sollte er sich von vornherein ein Vorkaufs- oder Ankaufsrecht sichern. Beim Vorkaufsrecht ist der Erbbauberechtigte erster Anwärter, wenn der Eigentümer Grund und Boden verkaufen will. Er muss aber nicht! Noch besser ist daher für den Erbbauberechtigten das Ankaufsrecht. Hier kann der Erbbauberechtigte selbst bestimmen, wann er das Grundstück kaufen will. Ob nach 20, zehn oder sogar nach einem Jahr. In diesem Fall kann der Grundstückseigentümer den Kauf nicht ablehnen."
Wird dagegen eine Ankaufspflicht vereinbart, muss der Erbbauberechtigte das Grundstück kaufen, sobald der Eigentümer dies verlangt. Nach Möglichkeit sollte man nicht darauf eingehen oder eine Frist aushandeln, ab wann die Ankaufspflicht wirksam wird - beispielsweise erst nach 20 Jahren. So bleibt genügend Spielraum, zukünftige finanzielle Belastungen besser zu kalkulieren.
Wer mit einem Erbbaurecht liebäugelt, sollte sich weiterhin darüber im Klaren sein, dass er auf dem Grundstück nicht schalten und walten kann wie er will. "Wenn der Erbbauberechtigte Anbauten auf dem Grundstück vornehmen will, z.B. eine Garage oder ein Schwimmbad, dann muss er immer den Eigentümer um Genehmigung fragen", erläutert Fliessgarten.
Keine Einschränkungen zu befürchten sind in steuerlicher Hinsicht. Wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück errichtet, hat Anspruch auf Eigenheimzulage und Baukindergeld wie beim herkömmlichen Immobilienerwerb auch. In diesem Zusammenhang weniger erfreulich ist jedoch das Grunderwerbsteuergesetz. Dort heißt es nämlich, dass 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer auch bei der Übertragung von "grundstücksgleichen Rechten" wie dem Erbbaurecht anfallen. Das heißt, der Erbbauberechtigte zahlt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück, obwohl Grund und Boden nicht sein Eigentum sind. Um den Grundstückswert zu ermitteln, wird der jährliche Pachtzins und die Laufzeit des Erbbaurechts mit Hilfe eines komplizierten Schlüssels kapitalisiert. Werden demnach für das Grundstück Euro 100.000 veranschlagt, kassiert das Finanzamt Euro 3.500. Nebenkosten, die eingeplant werden müssen.
Fazit: Trotz vieler Dinge, die beim Erbbaurecht zu beachten sind, kann es für Familien mit einem schmalen Geldbeutel eine Alternative sein. Wichtig ist, die Vertragsinhalte zu seinen Gunsten auszugestalten und sich in jedem Fall eine Fachberatung einzuholen. Vergeben werden Grundstücke im Erbbaurecht übrigens meist von Kirchen, Kommunen oder Stiftungen.

Michael Scheidel


 
Damit der letzte Wille nicht zum Erbstreit führt
Ratgeber "Nachlassplanung" der vzbv
Was sollte man über Erbschaften und Vermächtnisse wissen? Welche Probleme kann es bei Schenkungen geben? Gibt es ein Recht zur Rückforderung? Wie kann man Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft durch gezielte Vorsorge vermeiden? Was steht in einem Erbverzichtsvertrag? Antworten finden Sie im Ratgeber der Verbraucherzentralen "Nachlassplanung - Testament, Erbvertrag, Schenkung". Mit neuem Erbschaftssteuerrecht.
Testament, Erbvertrag oder doch vorzeitige Schenkung? Die Nachlassregelung ist ein Thema, das gern verdrängt wird – obwohl es jeden Tag aktuell werden kann. Um sachgerechte Entscheidungen zu treffen, braucht man nicht nur einen kühlen Kopf, auch Hintergrundwissen zur Gesetzeslage schadet nicht. Informationen dazu gibt der Ratgeber „Nachlassplanung“.
»Vererben« kann man auf die verschiedenste Weise. In der Regel werden Vermögenswerte an die nachfolgende Generation weitergegeben. Man kann aber auch von dieser Regel abweichen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das »Vererben« zeitlich vorzuziehen.
Dieser Ratgeber hilft bei der Nachlassplanung und enthält alles Wissenswerte rund um die Themen Testament, Erbvertrag und Schenkung. Außerdem gibt es Tipps zu Steuervorteilen und zahlreiche Formulierungsbeispiele. Das Buch bietet auch ein ausführliches Kapitel zum Stiftungsrecht.
Der Ratgeber "Nachlassplanung", 2. Auflage 2008; 192 Seiten, Bestellnummer: 826, kann zum Preis von 9,90 Euro zzgl. Versand- und Portokosten bestellt werden beim
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