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«A/B»

 
aid-Video
Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchte oder sein Heim sinnvoll renovieren will, kommt an diesem Film nicht vorbei. Er zeigt, wie man mit nachwachsenden Rohstoffen komfortabel, preiswert und gesund wohnen kann. Häuser aus natürlichem Material wie Holz, Flachs, Lehm, Kork und Naturfarben sind Häuser zum Wohlfühlen. Sie müssen nicht teurer sein als Bauten aus Stahlbeton, denn sie werden preiswert in Fabriken vorgefertigt. Mit modernen Energiekonzepten können Holzhäuser die Energiekosten senken. Der Film zeigt den Weg natürlicher Rohstoffe vom Anbau bis zum fertigen Haus und bietet interessierten Häuslebauern und Baufachleuten einen unterhaltsamen und hochinteressanten Einstieg in den Stand des nachhaltigen Bauens.

aid-Video "Bauen auf die Kraft der Natur", DVD - 32 Minuten, Bestell-Nr. 7628, ISBN 978-3-8308-0733-9, Preis: 10,00 EUR zzgl. Porto u. Verpackung gegen Rechnung
aid-Vertrieb, c/o IBRo Versandservice GmbH, Kastanienweg 1, 18184 Roggentin
Tel.: 0180 3 849900*, Fax: 0228 8499 - 200
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute. Aus dem Ausland können diese Kosten je nach Anbieter höher sein.
www.aid.de



 
Service-Angebot für Produkte und Dienstleistungen rund um die Energie
Die Energieagentur NRW bietet im Internet (www.ea-nrw.de/anbieter) eine kostenfreie Datenbank für Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem Energiebereich an. "Die Datenbank ist zum Einen ein Service-Angebot für alle, die entsprechende Produkte oder Dienstleistungen suchen. Zum Anderen ist sie aber auch eine Plattform für Unternehmen, die sich und ihre Leistungen darstellen wollen", so Dipl.-Ing. Rüdiger Brechler, Projektkoordinator bei der Energieagentur NRW.
Eintragen sollen sich in erster Linie Unternehmen mit Sitz in NRW, wie z.B. Kesselhersteller, Handwerker aus den Bereichen Heizung, Kälte, Klimatechnik oder aus der Bauwirtschaft. Aber auch Lieferanten von Heizöl, Erdgas oder Holzpellets, Architektur- und Planungsbüros, Stromhändler, Versicherer beispielsweise von Solaranlagen oder Finanzdienstleistern (Contractoren), die sich beispielsweise mit der Realisierung von Biomasse-Heizwerken beschäftigen, steht mit der Anbieterdatenbank eine ganz neue Plattform zur Verfügung. Kurzum: entstehen soll die Anbieterdatenbank im Bereich Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien.
Der Firmeneintrag in die Online-Datenbank ist kostenfrei. Die Unternehmen pflegen und aktualisieren ihre Daten selbständig.
Nutzer der Anbieterdatenbank sind alle, die Dienstleistungen oder Produkte rund um das Thema Energie benötigen. Die Anbieterdatenbank kann vom Häuslebauer, der einen Heizungsbauer aus seiner Region sucht, bis zum Industrieunternehmen, das auf der Suche nach einem Contracting-Partner ist, durchstöbert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer: 0180 3 - 19 00 00
(9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute)
oder im Internet:
www.ea-nrw.de/anbieter



 
 

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) I

Der RDS steht für eine lange Tradition im Selbstbau. Dabei sind selbstverständlich - wie für den gewerblichen Bau-Unternehmer auch - unterschiedliche gesetzliche Vorschriften zwingend zu beachten. So wird der private Bauherr durch sein Bauvorhaben gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Ihr gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers zu erfüllen.
Für die meisten Fragen zur Durchführung dieser Unfallversicherung finden Sie Antworten in dem Merkblatt für Bauherren.

Zur Anmeldung eines privaten Bauvorhabens kann ein Online-Service genutzt werden. Zu beachten sind die beiden Ausnahmefälle, in denen nicht die BG BAU, sondern ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse) zuständig ist:
- wenn für Baumaßnahmen Mittel zur sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bezogen werden.
- wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit (derzeit 40 Stunden) dauert. Dies wird eher bei Ausbesserungsarbeiten der Fall sein.


 
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) II

Ein Bauherr, der sein Haus in Eigenregie baut, ist im Gegensatz zu seinen Helfern nicht durch die Bauberufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Sofern er sich nicht freiwillig für die Zeit der Bautätigkeit versichert hat, kann er laut Bundessozialgericht keine Ansprüche gegen einen Helfer geltend machen, wenn er durch dessen Unachtsamkeit auf der Baustelle verletzt wird (Az.: B 2 U 39/02 R).


 
Belastung ermitteln - Tipps für den Hausbau

Ratgeber "Baufinanzierung - Planungshilfen, Finanzierungsformen, -strategien": Den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, ist für viele Menschen ein wichtiges Lebensziel. Dabei rückt die Funktion der eigenen Immobilie als Altersvorsorge immer mehr in den Mittelpunkt. Der Ratgeber zeigt, wie die oft größte Investition im Leben finanziell zu schultern ist, und hilft mit Berechnungsbeispielen und Checklisten weiter. Hier einige Stichworte zum Inhalt: Die persönliche Finanzierungsplanung, die verschiedenen Möglichkeiten der Baufinanzierung, steuerliche Förderung, wer Wohn-Riester-Förderung bekommt, vorzeitige Vertragsablösung und Anschlussfinanzierung, ABC der Baufinanzierung.

3., aktualisierte Auflage 2009, 176 Seiten, 14,90 Euro inkl. MwSt. / zzgl. Versandkosten.
Erhältlich ist das Buch bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V.,
Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken,
Tel.: 0681 / 50089-0, Fax: 0681 / 50089-22,
E-Mail: vz-saar@vz-saar.de, Internet: www.vz-saar.de



 
 

Baufinanzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) haben den interaktiven Baufinanzierungsberater www.baufoerderer.de gestartet.
Dieser neue kostenlose Internetservice ist eine bisher einzigartige Kombination aus Förderrechner und umfangreicher Information zu den Themenbereichen Baufinanzierung, Bauberatung und Baurecht. Private Bauherren können ihre individuellen Daten wie z.B. Einkommen und Zahl der Haushaltsmitglieder eingeben. Der Rechner ermittelt hieraus den Umfang der möglichen Landesförderung, der Eigenheimzulage und der KfW-Wohneigentumsförderung.
Verbraucherorientierte Informationen zur Baufinanzierung, zur Bauberatung und zum Baurecht helfen Fußangeln und Fallstricke frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, dass der Traum von den eigenen vier Wänden zum unkalkulierbaren Abenteuer wird. Adressen und Ansprechpartner für weitergehende Informationen und Rubriken wie das Glossar, News und Service ergänzen das Angebot.
Die Web-Site entstand auf Initiative der KfW als Kooperationsprojekt des vzbv und der KfW. Diese Verbindung gewährleistet, dass sich Verbraucher frei von kommerziellen Interessen informieren können.
Eine weitergehende Beratung bieten die nächstgelegene Verbraucherzentrale, das KfW-Informationszentrum (Tel.: 01801/335577) oder das KfW-Beratungszentrum (Tel.: 030/20264-5050).

Außerdem: Staatsgelder für's Energiesparen. Informationen dazu im Internet unter: www.energiefoerderung.info


 
Urteil zu erteilter Baugenehmigung

Eigentümer zweier Nachargründstücke hatten gegen eine Baugenehmigung Widerspruch eingelegt. Die zuständige Baubehörde informierte den Bauherren jedoch erst nach zwei Wochen darüber. Innerhalb dieses Zeitraums hatte der Bauherr ein Darlehen in sechsstelliger Höhe aufgenommen, obwohl mit den Widersprüchen der Nachbarn ein erhebliches Risiko entstanden war, dass das Bauvorhaben überhaupt verwirklicht werden konnte. Das zuständige Verwaltungsgericht gab den Nachbarwidersprüchen statt, so dass sich das Finanzierungsrisiko für den Bauherren tatsächlich einstellte. Einen großen Teil des entstandenen Schadens allerdings konnte der Bauherr aus dem oben genannten Grund erfogreich von der Stadt einklagen.
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen III ZR 414 / 02

(aus Mitgliederinfo exklusiv des Bund der Steuerzahler NRW e. V., Nr. 1 / 2004)



 
 

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Von Ansparzeit bis Zuteilung

 
Eigentlich ist die Bausparidee schon uralt. Bereits 1775 wurde in Birmingham/Großbritannien die Kettley´s Building Society, die erste Bausparkasse gegründet. 100 Jahre später war Pastor Friedrich von Bodelschwingh derart von der Idee des gemeinschaftlichen Ansparens für ein eigenes Haus begeistert, dass er 1885 die erste "Bausparkasse für jedermann" auf Deutschem Boden gründete. Heute, über 225 Jahre später, besitzen mehr als 25 Millionen Bundesbürger mindestens einen Bausparvertrag. Seit 1934 fördert auch der Deutsche Staat das Bausparen.
Wie funktioniert ein solcher Sparvertrag? Damals wie heute zahlen alle Kunden einer Bausparkasse ihre Sparleistungen in einen Topf, aus dem dann das angesparte Eigenkapital sowie das entsprechende Baudarlehen für den Wohnungs- bzw. Hausbau oder -kauf finanziert werden können. Da sowohl die Einzahlungshöhe als auch die Einzahlungsdauer, also die Ansparzeit, für jeden Häuslebauer in spe individuell ist, ist der Bauspartopf immer gefüllt und zu jeder Zeit in der Lage, die zuteilungsreifen Bausparsummen auszuzahlen.
Ein Beispiel, grob vereinfacht: Der geplante Hausbau kostet ca. 50.000 Euro. Würde jemand jährlich ca. 5.000 Euro sparen, könnte er nach genau zehn Jahren seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Schließen sich aber gleich zehn Bausparer zusammen und jeder spart seine 5.000 Euro in den gemeinsamen Topf der gleichen Bausparkasse, so kann bereits am Ende des ersten Jahres einer von zehn die nötigen 50.000 Euro zugeteilt bekommen. Dieses Verfahren setzt sich immer weiter fort. Zur Zeit wird in über 33 Millionen Bausparverträge mit einer ungefähren Bausparsumme von mehr als 600 Mrd. Euro eingezahlt.
Ganz praktisch funktioniert ein Bausparvertrag wie folgt: Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte Bausparsumme ab. Beispielsweise über 50.000 Euro. Er verpflichtet sich damit zur regelmäßigen monatlichen Sparleistung zwischen drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme, hier also zwischen 150 und 500 Euro. Wenn 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart sind, in unserem Beispiel 20.000 bzw. 25.000 Euro, und das Guthaben, dass übrigens auch mit Guthabenzinsen belohnt wird, über eine ausreichende Zeitspanne besteht, hat der Bausparer ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben. Das Darlehen wird meist in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Der Häuslebauer kann jetzt über die gesamte Bausparsumme verfügen und seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Trotz derzeitiger Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen konkurrenzlos zinsgünstig - und zwar über die gesamte Laufzeit.
Nun soll aber nicht nur das Wohneigentum den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Auch der finanzielle Weg dort hin soll individuell und flexibel gestaltet werden. Aus diesem Grund bieten die einzelnen Bausparkassen verschiedene Tariftypen und Sparmodelle an. Informieren lohnt sich also. Einen guten und hilfreichen Überblick gewährt ein Klick auf die Homepage des Verbandes privater Bausparkassen unter www.bausparkassen.de. Hier können auch diverse nützliche Broschüren bestellt werden.
Auch Vater Staat hat längst den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Volksnutzen von selbstgeschaffenem Wohneigentum erkannt. Aus diesem Grund fördert er das Engagement der Bausparer in Abhängigkeit seines Einkommens und leistet mit verschiedenen Fördermaßnahmen Hilfe zur Selbsthilfe. Es sind dies z. B. die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Natürlich kann ein Bausparvertrag auch für Modernisierungs- und Renovierungszwecke verwendet werden, für den Kauf von Einbaumöbeln und fest verklebten Teppichböden, für Gebühren und Steuern in Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb, für die Auszahlung von Miterben eines Hauses, für den Einkauf in eine Altenheimwohnung, für den Anbau einer Markise oder Parabolantenne usw.


 
 

Blauer Engel  
Der Blaue Engel ist eine tragende Säule des produktbezogenen Umweltschutzes in Deutschland. Diese Position hat sich auch durch die seit 2001 laufende stetige Modernisierung des Umweltzeichens gefestigt. Heute kennen 83 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher den Blauen Engel und rund die Hälfte nutzt ihn beim Einkauf als Orientierungshilfe. Für umweltfreundliche und gesundheitsverträgliche Produkte mit dem Blauen Engel zum Thema "Umweltfreundlich bauen" ist ein neuer Produktwegweiser (Stand Juli 2010) erschienen. Dieser hat ein neues, benutzerfreundliches Taschenformat und lässt sich leicht zum Einkauf mitnehmen. Er kann beim Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau bestellt werden und ist als Download unter www.blauer-engel.de verfügbar.

(Quelle: Blauer Engel Newsletter Nr. 18, Februar 2007; aktualisiert am 14. Januar 2011)


 
Bürgschaft  
Schießt ein Bauherr den gesamten Preis für das bei einer GmbH in Auftrag gegebene Haus vor (hier: 208.000 EURO) und lässt er die GmbH eine Bürgschaft über die Summe von einer Sparkasse beibringen, so muss das Geldinstitut die Fertigstellung des Hauses und etwaige Baumängel finanzieren, wenn die Baugesellschaft Pleite macht. Nicht aufzukommen braucht es hingegen für den Nutzungsausfall oder Steuerausfälle (Bundesgerichtshof, XI ZR 359/01).


 
Nutzung von Bausparmitteln
siehe unter «U/V/W»



 
Brandschutz
Nicht nur zur Weihnachtszeit ein aktuelles Thema

Jahr für Jahr sterben in Deutschland rund 600 Menschen durch Feuer und Rauchvergiftung.
Dabei könnte ein Grossteil dieser Todesfälle vermieden werden, denn 95 % davon sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Einfache und trotzdem wirkungsvolle Hilfe bieten Rauchmelder.
Einer im Flur pro Etage sowie vor den Schlafzimmern sollte es schon sein.
Bei der Anbringung ist folgendes zu beachten:
  • immer an der Zimmerdecke
  • in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
  • nicht in Räumen mit starker Zugluft, Dampf- oder Staubentwicklung.

  • Um den Sicherheitsschutz zu vervollständigen, gehören auch ein Feuerlöscher und eine Löschdecke in jeden Haushalt.

    Doch wie verhalte ich mich im Brandfall?
    Hier gilt der eigentlich selbstverständliche Grundsatz:
    Personen- vor Sachrettung, auch wenn es noch so schwer fälllt, persönliche Gegenstände zurück zu lassen.
    In Ruhe, gemeinsam mit allen Haushaltsmitgliedern, ggf. bei dichtem Rauch in Bodennähe, die Wohnung verlassen.
    Fenster und Türen geschlossen halten.
    Die Feuerwehr (112) unter Nennung von Namen, Adresse und Brandort benachrichtigen.


     
     
         

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