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«A/B»
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aid-Video
Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchte oder sein Heim
sinnvoll renovieren will, kommt an diesem Film nicht vorbei. Er zeigt,
wie man mit nachwachsenden Rohstoffen komfortabel, preiswert und gesund
wohnen kann. Häuser aus natürlichem Material wie Holz, Flachs, Lehm,
Kork und Naturfarben sind Häuser zum Wohlfühlen. Sie müssen nicht teurer
sein als Bauten aus Stahlbeton, denn sie werden preiswert in Fabriken
vorgefertigt. Mit modernen Energiekonzepten können Holzhäuser die Energiekosten
senken. Der Film zeigt den Weg natürlicher Rohstoffe vom Anbau bis zum fertigen
Haus und bietet interessierten Häuslebauern und Baufachleuten einen unterhaltsamen
und hochinteressanten Einstieg in den Stand des nachhaltigen Bauens.
aid-Video "Bauen auf die Kraft der Natur", DVD - 32 Minuten,
Bestell-Nr. 7628, ISBN 978-3-8308-0733-9, Preis: 10,00 EUR zzgl. Porto
u. Verpackung gegen Rechnung
aid-Vertrieb, c/o IBRo Versandservice GmbH, Kastanienweg 1,
18184 Roggentin
Tel.: 0180 3 849900*, Fax: 0228 8499 - 200
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Anrufe aus dem Mobilfunknetz
maximal 42 Cent pro Minute. Aus dem Ausland können diese Kosten je nach Anbieter höher sein.
www.aid.de
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Service-Angebot für Produkte und Dienstleistungen rund um die Energie
Die Energieagentur NRW bietet im Internet (www.ea-nrw.de/anbieter)
eine kostenfreie Datenbank für Anbieter von
Dienstleistungen und Produkten aus dem Energiebereich an. "Die
Datenbank ist zum Einen ein Service-Angebot für alle, die
entsprechende Produkte oder Dienstleistungen suchen. Zum Anderen ist
sie aber auch eine Plattform für Unternehmen, die sich und ihre
Leistungen darstellen wollen", so Dipl.-Ing. Rüdiger Brechler,
Projektkoordinator bei der Energieagentur NRW.
Eintragen sollen sich in erster Linie Unternehmen mit Sitz in NRW,
wie z.B. Kesselhersteller, Handwerker aus den Bereichen Heizung,
Kälte, Klimatechnik oder aus der Bauwirtschaft. Aber auch Lieferanten
von Heizöl, Erdgas oder Holzpellets, Architektur- und Planungsbüros,
Stromhändler, Versicherer beispielsweise von Solaranlagen oder
Finanzdienstleistern (Contractoren), die sich beispielsweise mit der
Realisierung von Biomasse-Heizwerken beschäftigen, steht mit der
Anbieterdatenbank eine ganz neue Plattform zur Verfügung. Kurzum:
entstehen soll die Anbieterdatenbank im Bereich Energieeffizienz
bzw. erneuerbare Energien.
Der Firmeneintrag in die Online-Datenbank ist kostenfrei. Die
Unternehmen pflegen und aktualisieren ihre Daten selbständig.
Nutzer der Anbieterdatenbank sind alle, die Dienstleistungen oder
Produkte rund um das Thema Energie benötigen. Die Anbieterdatenbank
kann vom Häuslebauer, der einen Heizungsbauer aus seiner Region
sucht, bis zum Industrieunternehmen, das auf der Suche nach einem
Contracting-Partner ist, durchstöbert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer: 0180 3 - 19 00 00
(9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute)
oder im Internet: www.ea-nrw.de/anbieter
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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) I
Der RDS steht für eine lange Tradition im Selbstbau. Dabei sind selbstverständlich
- wie für den gewerblichen Bau-Unternehmer auch - unterschiedliche gesetzliche Vorschriften zwingend zu
beachten. So wird der private Bauherr durch sein Bauvorhaben gesetzlich zum Unternehmer nicht
gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die
Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Ihr gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen
eines Unternehmers zu erfüllen.
Für die meisten Fragen zur Durchführung dieser Unfallversicherung finden Sie Antworten in dem
Merkblatt für Bauherren.
Zur Anmeldung eines privaten Bauvorhabens kann ein Online-Service genutzt werden.
Zu beachten sind die beiden Ausnahmefälle, in denen nicht die BG BAU, sondern ein Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand (Unfallkasse) zuständig ist:
- wenn für Baumaßnahmen Mittel zur sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bezogen werden.
- wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe
geltende tarifliche Wochenarbeitszeit (derzeit 40 Stunden) dauert. Dies wird eher bei
Ausbesserungsarbeiten der Fall sein.
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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) II
Ein Bauherr, der sein Haus in Eigenregie baut, ist im Gegensatz zu seinen Helfern nicht durch die Bauberufsgenossenschaft
gesetzlich unfallversichert. Sofern er sich nicht freiwillig für die Zeit der Bautätigkeit versichert hat, kann er laut
Bundessozialgericht keine Ansprüche gegen einen Helfer geltend machen, wenn er durch dessen Unachtsamkeit
auf der Baustelle verletzt wird (Az.: B 2 U 39/02 R).
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Belastung ermitteln - Tipps für den Hausbau
Ratgeber "Baufinanzierung - Planungshilfen, Finanzierungsformen, -strategien":
Den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, ist für viele Menschen ein wichtiges Lebensziel. Dabei
rückt die Funktion der eigenen Immobilie als Altersvorsorge immer mehr in den Mittelpunkt. Der Ratgeber zeigt, wie die oft
größte Investition im Leben finanziell zu schultern ist, und hilft mit Berechnungsbeispielen und
Checklisten weiter. Hier einige Stichworte zum Inhalt: Die persönliche Finanzierungsplanung, die verschiedenen
Möglichkeiten der Baufinanzierung, steuerliche Förderung, wer Wohn-Riester-Förderung bekommt, vorzeitige
Vertragsablösung und Anschlussfinanzierung, ABC der Baufinanzierung.
3., aktualisierte Auflage 2009, 176 Seiten, 14,90 Euro inkl. MwSt. / zzgl. Versandkosten.
Erhältlich ist das Buch bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V.,
Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken,
Tel.: 0681 / 50089-0, Fax: 0681 / 50089-22,
E-Mail: vz-saar@vz-saar.de,
Internet:
www.vz-saar.de
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Baufinanzierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(vzbv) haben den interaktiven Baufinanzierungsberater
www.baufoerderer.de gestartet.
Dieser neue kostenlose Internetservice ist eine bisher einzigartige Kombination aus Förderrechner und
umfangreicher Information zu den Themenbereichen Baufinanzierung, Bauberatung und Baurecht. Private Bauherren
können ihre individuellen Daten wie z.B. Einkommen und Zahl der Haushaltsmitglieder eingeben. Der Rechner
ermittelt hieraus den Umfang der möglichen Landesförderung, der Eigenheimzulage und der
KfW-Wohneigentumsförderung.
Verbraucherorientierte Informationen zur Baufinanzierung, zur Bauberatung und zum Baurecht helfen Fußangeln und
Fallstricke frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, dass der Traum von den eigenen vier Wänden zum
unkalkulierbaren Abenteuer wird. Adressen und Ansprechpartner für weitergehende Informationen und Rubriken
wie das Glossar, News und Service ergänzen das Angebot.
Die Web-Site entstand auf Initiative der KfW als Kooperationsprojekt des vzbv und der KfW. Diese Verbindung
gewährleistet, dass sich Verbraucher frei von kommerziellen Interessen informieren können.
Eine weitergehende Beratung bieten die nächstgelegene Verbraucherzentrale, das KfW-Informationszentrum
(Tel.: 01801/335577) oder das KfW-Beratungszentrum (Tel.: 030/20264-5050).
Außerdem: Staatsgelder für's Energiesparen. Informationen dazu im
Internet unter:
www.energiefoerderung.info
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Urteil zu erteilter Baugenehmigung
Eigentümer zweier Nachargründstücke hatten gegen eine Baugenehmigung Widerspruch eingelegt.
Die zuständige Baubehörde informierte den Bauherren jedoch erst nach zwei Wochen darüber. Innerhalb
dieses Zeitraums hatte der Bauherr ein Darlehen in sechsstelliger Höhe aufgenommen, obwohl mit den
Widersprüchen der Nachbarn ein erhebliches Risiko entstanden war, dass das Bauvorhaben überhaupt
verwirklicht werden konnte. Das zuständige Verwaltungsgericht gab den Nachbarwidersprüchen statt, so
dass sich das Finanzierungsrisiko für den Bauherren tatsächlich einstellte. Einen großen Teil des
entstandenen Schadens allerdings konnte der Bauherr aus dem oben genannten Grund erfogreich von der
Stadt einklagen.
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen III ZR 414 / 02
(aus Mitgliederinfo exklusiv des Bund der Steuerzahler NRW e. V., Nr. 1 / 2004)
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Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Von Ansparzeit bis Zuteilung
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Eigentlich ist die Bausparidee schon uralt. Bereits 1775
wurde in Birmingham/Großbritannien die Kettley´s Building Society,
die erste Bausparkasse gegründet. 100 Jahre später war Pastor
Friedrich von Bodelschwingh derart von der Idee des gemeinschaftlichen
Ansparens für ein eigenes Haus begeistert, dass er 1885 die erste
"Bausparkasse für jedermann" auf Deutschem Boden gründete.
Heute, über 225 Jahre später, besitzen mehr als 25 Millionen
Bundesbürger mindestens einen Bausparvertrag. Seit 1934 fördert
auch der Deutsche Staat das Bausparen.
Wie funktioniert ein solcher Sparvertrag? Damals wie heute zahlen alle
Kunden einer Bausparkasse ihre Sparleistungen in einen Topf, aus dem dann
das angesparte Eigenkapital sowie das entsprechende Baudarlehen für
den Wohnungs- bzw. Hausbau oder -kauf finanziert werden können. Da
sowohl die Einzahlungshöhe als auch die Einzahlungsdauer, also die
Ansparzeit, für jeden Häuslebauer in spe individuell ist, ist
der Bauspartopf immer gefüllt und zu jeder Zeit in der Lage, die
zuteilungsreifen Bausparsummen auszuzahlen.
Ein Beispiel, grob vereinfacht: Der geplante Hausbau kostet ca. 50.000
Euro. Würde jemand jährlich ca. 5.000 Euro sparen, könnte er
nach genau zehn Jahren seinen Traum von den eigenen vier Wänden
verwirklichen. Schließen sich aber gleich zehn Bausparer zusammen
und jeder spart seine 5.000 Euro in den gemeinsamen Topf der gleichen
Bausparkasse, so kann bereits am Ende des ersten Jahres einer von zehn die
nötigen 50.000 Euro zugeteilt bekommen. Dieses Verfahren setzt sich
immer weiter fort. Zur Zeit wird in über 33 Millionen
Bausparverträge mit einer ungefähren Bausparsumme von mehr als
600 Mrd. Euro eingezahlt.
Ganz praktisch funktioniert ein Bausparvertrag wie folgt: Der Bausparer
schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte
Bausparsumme ab. Beispielsweise über 50.000 Euro. Er verpflichtet
sich damit zur regelmäßigen monatlichen Sparleistung zwischen
drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme, hier also zwischen
150 und 500 Euro. Wenn 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart sind,
in unserem Beispiel 20.000 bzw. 25.000 Euro, und das Guthaben, dass
übrigens auch mit Guthabenzinsen belohnt wird, über eine
ausreichende Zeitspanne besteht, hat der Bausparer ein Anrecht auf das
Bauspardarlehen erworben. Das Darlehen wird meist in Höhe der
Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Der
Häuslebauer kann jetzt über die gesamte Bausparsumme verfügen und seinen Traum von den eigenen
vier Wänden verwirklichen. Trotz derzeitiger Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen konkurrenzlos
zinsgünstig - und zwar über die gesamte Laufzeit.
Nun soll aber nicht nur das Wohneigentum den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Auch der finanzielle Weg
dort hin soll individuell und flexibel gestaltet werden. Aus diesem Grund bieten die einzelnen Bausparkassen
verschiedene Tariftypen und Sparmodelle an. Informieren lohnt sich also. Einen guten und hilfreichen Überblick
gewährt ein Klick auf die Homepage des Verbandes privater Bausparkassen unter
www.bausparkassen.de. Hier
können auch diverse nützliche Broschüren bestellt werden.
Auch Vater Staat hat längst den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Volksnutzen von selbstgeschaffenem
Wohneigentum erkannt. Aus diesem Grund fördert er das Engagement der Bausparer in Abhängigkeit seines
Einkommens und leistet mit verschiedenen Fördermaßnahmen Hilfe zur Selbsthilfe. Es sind dies z. B. die
Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Natürlich kann ein Bausparvertrag auch für Modernisierungs- und Renovierungszwecke verwendet werden,
für den Kauf von Einbaumöbeln und fest verklebten Teppichböden, für Gebühren und Steuern in
Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb, für die Auszahlung von Miterben eines Hauses, für den Einkauf in
eine Altenheimwohnung, für den Anbau einer Markise oder Parabolantenne usw.
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| Blauer Engel
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Der Blaue Engel ist eine tragende Säule des produktbezogenen
Umweltschutzes in Deutschland. Diese Position hat sich auch durch
die seit 2001 laufende stetige Modernisierung des Umweltzeichens
gefestigt. Heute kennen 83 Prozent der Verbraucherinnen und
Verbraucher den Blauen Engel und rund die Hälfte nutzt ihn beim
Einkauf als Orientierungshilfe. Für umweltfreundliche und
gesundheitsverträgliche Produkte mit dem Blauen Engel zum Thema
"Umweltfreundlich bauen" ist ein neuer Produktwegweiser (Stand Juli 2010)
erschienen. Dieser hat ein neues, benutzerfreundliches Taschenformat
und lässt sich leicht zum Einkauf mitnehmen. Er kann beim
Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau bestellt werden
und ist als Download unter
www.blauer-engel.de
verfügbar.
(Quelle: Blauer Engel Newsletter Nr. 18, Februar 2007; aktualisiert am 14. Januar 2011)
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| Bürgschaft
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Schießt ein Bauherr den gesamten Preis für das
bei einer GmbH in Auftrag gegebene Haus vor (hier: 208.000 EURO) und
lässt er die GmbH eine Bürgschaft über die Summe von einer
Sparkasse beibringen, so muss das Geldinstitut die Fertigstellung des
Hauses und etwaige Baumängel finanzieren, wenn die Baugesellschaft
Pleite macht. Nicht aufzukommen braucht es hingegen für den Nutzungsausfall
oder Steuerausfälle (Bundesgerichtshof, XI ZR 359/01).
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Nutzung von Bausparmitteln
siehe unter «U/V/W»
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Brandschutz
Nicht nur zur Weihnachtszeit ein aktuelles Thema
Jahr für Jahr sterben in Deutschland rund 600 Menschen durch Feuer und Rauchvergiftung.
Dabei könnte ein Grossteil dieser Todesfälle vermieden werden, denn 95 % davon sterben an den
Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Einfache und trotzdem wirkungsvolle Hilfe bieten Rauchmelder.
Einer im Flur pro Etage sowie vor den Schlafzimmern sollte es schon sein.
Bei der Anbringung ist folgendes zu beachten:
immer an der Zimmerdecke
in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
nicht in Räumen mit starker Zugluft, Dampf- oder Staubentwicklung.
Um den Sicherheitsschutz zu vervollständigen, gehören auch ein Feuerlöscher und eine
Löschdecke in jeden Haushalt.
Doch wie verhalte ich mich im Brandfall?
Hier gilt der eigentlich selbstverständliche Grundsatz:
Personen- vor Sachrettung, auch wenn es noch so schwer fälllt, persönliche Gegenstände zurück zu
lassen.
In Ruhe, gemeinsam mit allen Haushaltsmitgliedern, ggf. bei dichtem Rauch in Bodennähe,
die Wohnung verlassen.
Fenster und Türen geschlossen halten.
Die Feuerwehr (112) unter Nennung von Namen, Adresse und Brandort benachrichtigen.
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