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AKTUELLE MELDUNGEN
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Solar-Wissen
Die Energie-Agentur NRW hat ihr Internet-Angebot unter
www.ea-nrw.de
erweitert.
Neu sind umfassende Informationen zu Förderkonditionen, technischem Hintergrundwissen und Online-Tools zur
Berechnung von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie.
2 Urteile zum Nachbarrecht
Kein Stacheldraht für den Zaun
Auch dann, wenn ein Zaun zur Seite der Nachbarn hin an sich zulässig ist
und insbesondere auch in der Höhe nicht zu beanstanden ist, kann er gleichwohl
unzulässig sein. Dies nämlich dann, wenn auf dem 1,30 m hohen Holzlamellenzaun
noch zusätzlich ein Stacheldraht angebracht wird. Dieser Stacheldraht kann nämlich
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, insbesondere wenn Kinder
versuchen sollten, am Lamellenzaun hochzuklettern und sich dann die Hände
verletzen. Die Anordnung der Gemeindeverwaltung auf Entfernung dieser Stacheldrahtbewehrung
war damit rechtens (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 7 K 2595 / 05. KO).
(Quelle: Siedlung und Eigenheim, Heft April 2007, S. 126)
Kleiner Tropfen mit großer Wirkung
Ist dem Hauseigentümer bekannt, dass infolge eines Defektes der Dachrinne seines Hauses
Wasser auf den Gehweg tropft, so ist er verpflichtet, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen
den Gehweg den ganzen Tag über auf etwaige Eisbildung zu kontrollieren und Gefahren
entgegenzuwirken. Werden diese Sicherungsmaßnahmen unterlassen, ist der Hauseigentümer
einem Gehwegbenutzer schadenersatzpflichtig, wenn dieser an der Stelle der Tropfwasserbildung
zu Fall kommt und sich hierbei verletzt ( Landgericht München II, Az.: 8 S 3428 / 05)
(Quelle: Siedlung und Eigenheim, Heft April 2007, S. 126)
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