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Die Energie-Agentur NRW hat ihr Internet-Angebot unter www.ea-nrw.de erweitert.
Neu sind umfassende Informationen zu Förderkonditionen, technischem Hintergrundwissen und Online-Tools zur Berechnung von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie.


2 Urteile zum Nachbarrecht

Kein Stacheldraht für den Zaun

Auch dann, wenn ein Zaun zur Seite der Nachbarn hin an sich zulässig ist und insbesondere auch in der Höhe nicht zu beanstanden ist, kann er gleichwohl unzulässig sein. Dies nämlich dann, wenn auf dem 1,30 m hohen Holzlamellenzaun noch zusätzlich ein Stacheldraht angebracht wird. Dieser Stacheldraht kann nämlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, insbesondere wenn Kinder versuchen sollten, am Lamellenzaun hochzuklettern und sich dann die Hände verletzen. Die Anordnung der Gemeindeverwaltung auf Entfernung dieser Stacheldrahtbewehrung war damit rechtens (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 7 K 2595 / 05. KO).

(Quelle: Siedlung und Eigenheim, Heft April 2007, S. 126)


Kleiner Tropfen mit großer Wirkung

Ist dem Hauseigentümer bekannt, dass infolge eines Defektes der Dachrinne seines Hauses Wasser auf den Gehweg tropft, so ist er verpflichtet, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen den Gehweg den ganzen Tag über auf etwaige Eisbildung zu kontrollieren und Gefahren entgegenzuwirken. Werden diese Sicherungsmaßnahmen unterlassen, ist der Hauseigentümer einem Gehwegbenutzer schadenersatzpflichtig, wenn dieser an der Stelle der Tropfwasserbildung zu Fall kommt und sich hierbei verletzt ( Landgericht München II, Az.: 8 S 3428 / 05)

(Quelle: Siedlung und Eigenheim, Heft April 2007, S. 126)


   
   
 
     

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