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finden Sie eine Reihe wertvoller Tipps, Beratung und Anregung,
Gerichtsurteile u. v. m.. |
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AKTUELLE MELDUNGEN
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Blauer Engel
Der Blaue Engel ist eine tragende Säule des produktbezogenen
Umweltschutzes in Deutschland. Diese Position hat sich auch durch
die seit 2001 laufende stetige Modernisierung des Umweltzeichens
gefestigt. Heute kennen 83 Prozent der Verbraucherinnen und
Verbraucher den Blauen Engel und rund die Hälfte nutzt ihn beim
Einkauf als Orientierungshilfe. Für umweltfreundliche und
gesundheitsverträgliche Produkte mit dem Blauen Engel aus den
Bereichen Bauen und Wohnenist ist ein neuer Produktwegweiser
erschienen. Dieser hat ein neues, benutzerfreundliches Taschenformat
und lässt sich leicht zum Einkauf mitnehmen. Er kann beim
Umweltbundesamt, ZAD, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin bestellt werden
und ist als Download unter
www.blauer-engel.de
verfügbar.
(Quelle: Blauer Engel Newsletter Nr. 18, Februar 2007)
Behindertengerechte Renovierung eines Bades keine
außergewöhnliche Belastung
Im Prinzip hat der Staat großes Verständnis dafür, wenn einzelne Bürger von
Schicksalsschlägen wie schweren Krankheiten oder Naturkatastrophen ereilt
werden. Die Beroffenen können deswegen in ihrer Steuererklärung eine
außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Großzügigkeit gilt aber
nicht immer (Bundesfinanzhof, Az. III R 7 / 04).
Ein Steuerzahler war an Multipler Sklerose erkrankt. Sowohl beim
Stehen als auch bei Gehen hatte er Probleme und musste darum zeitweise
auf einen Rollstuhl zurückgreifen. Eines Tages entschloss er sich, sein 19
Jahre altes Bad für rund 9.000 Euro behindertengerecht umzubauen - mit
eigens auf seine Zwecke ausgerichteter Dusche und Toilette sowie einem
rollstuhlgerechten Waschbecken. Einen großen Teil der Kosten, abzüglich
der Unterstützung durch die Krankenkasse, machte er in seiner
Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das
örtliche Finanzamt erkannte das aber nicht an.
Der Kranke musste seinen Bad-Umbau tatsächlich selbst
finanzieren, wie der Bundesfinanzhof als höchste zuständige Instanz
feststellte. Denn er habe durch die Renovierung als Gegenwert ein neues
Bad erhalten, das auch von anderen Personen benutzt werden könne. Es sei
nicht auszuschließen, dass die Arbeiten nach 19 Jahren auch unabhängig
von der Behinderung getätigt worden wären. Das aber widerspreche den
Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts
(Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern in Informationen Nr. 1 - 2007 des BDSE)
aid-Heft "Gemüse" überarbeitet und erweitert
Woran erkenne ich frisches Gemüse und Salat und worauf muss ich beim
Einkauf achten? Antworten gibt das neu überarbeitete aid-Heft "Gemüse"
auf satten 84 Seiten. Die Broschüre vermittelt zu über 70 Gemüsearten
die wichtigsten Informationen zu Einkauf, Verbraucherschutz und
Küchenpraxis. Thematisch neu aufgenommen sind dabei Salate sowie in
getrennten Kapiteln Kulturspeisepilze und einige Wildgemüse.
Von Artischocke bis Zuckermais ist jede Art einzeln und farbig abgebildet.
Eine Nährwerttabelle für die bekanntesten Gemüse ergänzt die
ernährungsphysiologischen Ausführungen und ein alphabetisches
Verzeichnis erleichtert die Übersicht.
aid-Heft "Gemüse"
84 Seiten, Bestell-Nr. 61-1024, ISBN 3-8308-0558-6, Preis: 3,50 EUR
(Rabatte ab 10 Heften), zzgl. einer Versandkostenpauschale
von 3,00 EUR gegen Rechnung beim
aid-Vertrieb DVG, Birkenmaarstraße 8, 53340 Meckenheim
Tel.: 02225 926146, Fax: 02225 926118
E-Mail: Bestellung@aid.de,
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