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2 Urteile zum Nachbarrecht
 

 

 

Bitte beachten Sie auch unser Glossar. Dort finden Sie eine Reihe wertvoller Tipps, Beratung und Anregung, Gerichtsurteile u. v. m.  
   
   
 

AKTUELLE MELDUNGEN

   

Widerspruch zu Microsoft StreetSide

Der Zeitruam zur Einlegung eines "Vorab-Widerspruchs" ist am 30. September 2011 abgelaufen. Aber auch nach diesem Zeitpunkt soll es möglich sein, seine Bedenken gegen eine Veröffentlichung der eigenen Immobilie auf der streetside-Seite von Microsoft über einen Widerspruch geltend zu machen. Microsoft erklärt dazu, dass sie "zu gegebener Zeit entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stellen" werden (Stand 16. Dezember 2011 war es nicht online). Sollten Sie einer Veröffentlichung widersprechen wollen, kontrollieren Sie bitte in kurzen Abständen die Infos unter
www.microsoft.de/streetside.de


   
   
 
     

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