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| Bitte beachten Sie auch unser Glossar. Dort
finden Sie eine Reihe wertvoller Tipps, Beratung und Anregung,
Gerichtsurteile u. v. m. |
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AKTUELLE MELDUNGEN
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Widerspruch zu Microsoft StreetSide
Der Zeitruam zur Einlegung eines "Vorab-Widerspruchs" ist am 30. September 2011 abgelaufen.
Aber auch nach diesem Zeitpunkt soll es möglich sein, seine Bedenken gegen eine Veröffentlichung der
eigenen Immobilie auf der streetside-Seite von Microsoft über einen Widerspruch geltend zu machen.
Microsoft erklärt dazu, dass sie "zu gegebener Zeit entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stellen"
werden (Stand 16. Dezember 2011 war es nicht online). Sollten Sie einer Veröffentlichung widersprechen
wollen, kontrollieren Sie bitte in kurzen Abständen die Infos unter
www.microsoft.de/streetside.de
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